Braunschweig. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig hat das gegen einen Wolfsburger Bürger ausgesprochene Ausreiseverbot bestätigt.
Es bestehe der Verdacht, dass der Wolfsburger den bewaffneten „Jihad“ unterstütze. Das Urteil der Kammer erging am 7. September 2016 ohne erneute mündliche Verhandlung und wurde den Beteiligten jetzt zugestellt. Im April hatte eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht stattgefunden, in der die Kammer den Kläger und Polizeibeamte des Landeskriminalamtes Niedersachsen sowie der Polizeiinspektion Wolfsburg angehört hatte. Danach hatte das Gericht weitere Ermittlungen durchgeführt. Die Verfahrensbeteiligten hatten auf eine erneute mündliche Verhandlung verzichtet.
Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger, 1986 geboren und verheiratet. Er lebt und arbeitet in Wolfsburg. Ende Dezember 2014 wollte der Kläger vom Flughafen Hannover-Langenhagen aus nach Istanbul fliegen. Bei der Gepäckkontrolle stellte die Bundespolizei fest, dass er in einem Transportkoffer eine Flugdrohne mit Kamera sowie mehr als 9.000 Euro Bargeld mit sich führte. Auf Befragung gab der Kläger an, die Drohne wolle er in Istanbul erstmals ausprobieren, mit dem Geld wolle er eine Zahnbehandlung vornehmen lassen und Geschenke für seine Ehefrau kaufen. Die beklagte Stadt Wolfsburg untersagte dem Kläger die Ausreise aus dem Bundesgebiet und zog seinen Reisepass ein. Zur Begründung gab sie an, sie gehe aufgrund von Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden davon aus, dass der Kläger sich dem militanten „Jihadismus“ im Ausland habe anschließen oder diesen habe unterstützen wollen. Nach polizeilichen Erkenntnissen gehöre
mehr News aus der Region