Braunschweig. In einem Berufungsprozess hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Veränderungssperre der Stadt für das Braunschweiger Industriegebiet Wenden-Thune für rechtswidrig erklärt. Stadtrat Heinz-Georg Lauer sagte derweil, er bedauere die Entscheidung des Gerichtes.
Durch die Sperre konnten Konzernunternehmen wie zum Beispiel die Eckert & Ziegler AG keine baulichen Maßnahmen auf ihrem Gelände umsetzen. Sie hatten daher gegen die Maßnahmen der Stadt geklagt und schon vor dem Verwaltunsgericht in Braunschweig Recht bekommen.
"Wir freuen uns, dass das OVG mit seiner Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils es nunmehr ermöglicht, die zum Teil noch aus den 70iger Jahren des letzten Jahrhunderts stammenden Hallen zu modernisieren", erklärte Dr. Gunnar Mann, Mitglied der Konzernleitung, zum Urteil des OVG Lüneburg. "Der Neubau der Halle wird sowohl durch seine Lage als auch durch die Konstruktion und Funktionalität die außerhalb des Betriebsgrundstücks messbare Ortsdosis senken und die bereits geringe Umweltauswirkung somit weiter verringern. Zudem versprechen wir uns vom Neubau mehr Arbeitssicherheit und angenehmere, dem heutigen Stand der Technik entsprechende Arbeitsplätze". Er stellte gleichzeitig klar: "Wir beabsichtigen mit dem Neubau weder eine qualitative noch eine quantitative Ausweitung der Genehmigungssituation."
Stadt wird weiter mit Hochdruck am Bebauungsplan arbeiten
Mit Bedauern hat Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts aufgenommen. "Wir sind nach wie vor der Meinung, dass auch die zweite Verlängerung der Veränderungssperre gerechtfertigt war“, so Leuer. "Das Verfahren ist außerordentlich komplex und mit unserem Bebauungsplanentwurf betreten wir juristisches Neuland. Deshalb lagen die besonderen Umstände vor, die für eine zweite Verlängerung nötig sind. Bei diesem außerordentlich sensiblen Thema, bei dem es darum geht, allen Interessen so weit wie möglich gerecht zu werden, war es uns wichtig, mit großer Sorgfalt vorzugehen.“
Die Stadtverwaltung werde zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann eine Beschwerde mit dem Ziel der Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht vorbereiten. Solange das Urteil keine Rechtskraft erlangt habe, müsse die Stadtverwaltung über den Bauantrag nicht befinden. Vielmehr werde die Bauverwaltung jetzt weiter mit Hochdruck am neuen Bebauungsplan arbeiten und die umfangreichen Einwendungen prüfen. "Es bleibt unser Ziel, den Bebauungsplan zügig fertigzustellen, damit dieser dem Rat vorgelegt werden kann und Rechtskraft erhält.“
Die Stadt hatte Anfang 2012 eine Veränderungssperre erlassen, weil in Thune auf Beschluss des Rates neues Planungsrecht geschaffen werden soll und während der Erarbeitung des neuen B-Planes keine Entscheidungen nach altem Planungsrecht getroffen werden sollten. Ziel der neuen Planung ist es, eine Produktionserweiterung von Betrieben am Standort Thune, die mit radioaktiven Materialien arbeiten, zu begrenzen, und keine neuen Betriebe, die unter die Strahlenschutzverordnung fallen, zuzulassen. In den vergangenen Jahren hatten Bewohner zudem immer wieder gegen das Unternehmen demonstriert, da dort auch leicht radioaktiven Abfällen verarbeitet werden (BraunschweigHeute.de berichtete). Aktuell läuft eine Überprüfung der Strahlenwerte vor Ort durch das Niedersächsische Umweltministerium. Die Stadt hatte mit einem neuen Bebauungsplan reagiert (BraunschweigHeute.de berichtete).