Gericht kippt Feuerwerksverbot - Beschluss ist "unanfechtbar"

Auch der Verkauf von Feuerwerk ist mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg wieder erlaubt.

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Durch den Gerichtsbeschluss kann es auch in diesem Jahr ein Feuerwerk geben. (Archivbild)
Durch den Gerichtsbeschluss kann es auch in diesem Jahr ein Feuerwerk geben. (Archivbild) | Foto: Rudolf Karliczek

Region. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat das komplette Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung gekippt. Auch der Verkauf ist mit dem unanfechtbaren Urteil des Senats damit wieder erlaubt. Dem Land Niedersachsen bleibt nun lediglich die Möglichkeit, eine neue Vorschrift unter Berücksichtigung der vom OVG beanstandeten Punkte zu erlassen. In seiner jetzigen Form sei das Verbot zu umfassend, wie eine Sprecherin des OVG gegenüber regionalHeute.de erklärte.


Unangetastet bleibt das Verbot der Veranstaltung öffentlicher Feuerwerke für Publikum. Hiergegen, so die OVG-Sprecherin, könne auch nur ein Veranstalter klagen. Das Urteil vom heutigen Freitag geht auf einen sogenannten Normenkontrolleilantrag einer Privatperson zurück, der auf die Außervollzugsetzung der Feuerwerksregelungen in der niedersächsischen Corona-Verordnung abzielte. Der Senat gab dem Kläger recht und begründete seine Entscheidung damit, dass das in der Verordnung verankerte Verbot "zu umfassend" gewesen sei.

Verbot ist "nicht geeignet, erforderlich und angemessen"


"Zu umfassend war zum einen die Art der erfassten Feuerwerkskörper. Es wurden sämtliche Arten verboten und nicht nur bestimmte. Das Sprengstoffgesetz definiert ganz klar verschiedene Kategorien. Das niedersächsische Verbot ist aber so umfassend, dass vom Ergebnis sogar Wunderkerzen erfasst waren", erklärt Dr. Gunhild Becker vom Oberverwaltungsgericht und fährt fort: "Da hat der Senat gesagt, das ist nicht geeignet, erforderlich und angemessen. Dafür gibt es aus Sicht des Infektionsschutzes keine rechtfertigenden Gründe."

Zum anderen, so Becker weiter, sei auch die räumliche Ausdehnung des Verbotes dem Senat zu umfassend gewesen: "Feuerwerk war landesweit und überall verboten. Das ist nicht verhältnismäßig." Der Senat habe dabei unter anderem auf den Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten verwiesen, in dem noch von einem Verbot auf "publikumträchtigen Plätzen" und anderen belebten Straßen und Wegen die Rede war. "Da ist Niedersachsen weiter gegangen und hat es landesweit überall verboten", kommentiert Becker.

Die Außerkraftsetzung der entsprechenden Regelung in der Corona-Verordnung kann nicht mehr angefochten werden. Eine Änderung der Entscheidung könne nur noch im zum Eilantrag gehörenden Hauptsacheverfahren erfolgen, welches aber vor Silvester nicht mehr abzuschließen sein wird. Das Land Niedersachsen kann lediglich eine Anpassung der Verordnung vornehmen, in entschärfter Form.

Wie die Landesregierung inzwischen mitgeteilt hat, will man ein rechtssicheres Verbot prüfen.


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