Oldenburg. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Verlegung eines Seekabels zur Gasförderplattform „N05-A“ stattgegeben. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.
Hintergrund ist die geplante Stromversorgung der Plattform im niederländischen Hoheitsgebiet durch ein Kabel vom Offshore-Windpark „Riffgat“ vor Borkum.
Die Richter der 5. Kammer sehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erteilten naturschutzrechtlichen Befreiungen. Sie halten die Zerstörung geschützter Biotope für vermeidbar, da alternative Stromversorgungsmöglichkeiten wie Gasgeneratoren existieren.
Das Gericht betont, dass die Eingriffe in die Natur langfristige Schäden verursachen könnten, während die Nachteile einer Verzögerung nur vorübergehend wären.
Der Beschluss vom 14. Juli ist noch nicht rechtskräftig. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sowie die beteiligte Firma One-Dyas B.V. können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Die DUH hatte gegen die Befreiungen geklagt, die eine Zerstörung geschützter Biotoptypen ermöglicht hätten.
Gericht stoppt Seekabel-Verlegung für Gasplattform vor Borkum
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Verlegung eines Seekabels zur Gasförderplattform „N05-A“ stattgegeben.
Justicia (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur