Gerichtsurteil: Fitnessstudios bleiben noch lange geschlossen

Kurios: In Bad Iburg (Landkreis Osnabrück) hatte das lokale Verwaltungsgericht entschieden, dass die pauschale Schließung von Fitnessstudios nicht mehr verhältnismäßig ist und die Öffnung verfügt. Im Rest von Niedersachsen müssen sie geschlossen bleiben.

von


Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Erst kürzlich hatte der Betreiber eines Fitnessstudios in Bad Iburg (Osnabrück) erfolgreich gegen die Schließung seiner Einrichtung geklagt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg als übergeordnete Instanz hat nun im Falle einer anderen Klage das Gegenteil entschieden - Fitnessstudios bleiben also noch mindestens bis in den Juni hinein geschlossen. Das Urteil ist nicht anfechtbar.


Das Gesundheitsministerium hat bereits Beschwerde vor dem OVG gegen die Entscheidung der Osnabrücker Verwaltungsrichter eingelegt, laut der ein Osnabrücker Fitnessstudiobetreiber seine Räumlichkeiten sofort wieder öffnen durfte. (regionalHeute.de berichtete) Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit einer Entscheidung vom 14. Mai bestätigt, dass die im Rahmen der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai vorgeschriebene Schließung von Fitnessstudios rechtmäßig ist. Das Gericht folgte damit der Argumentation des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, dass die in Fitnessstudios typischen Ansammlungen körperlich trainierender Personen in geschlossenen Räumen ein hohes Infektionsrisiko darstellen.

Osnabrücker Studio bleibt vorerst geöffnet


Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes war auch Thema in der Landespressekonferenz am heutigen Freitag. Denn das Bad Iburger Fitnessstudio, dessen Klage ja erfolgreich war, darf aktuell öffnen. Claudia Schröder vom Niedersächsischen Corona-Krisenstab erklärt das damit, dass das Oberverwaltungsgericht die Klage eines anderen Fitnessstudios abgelehnt hat.

Zum Urteil über das Fitnessstudio Bad Iburg hat das Gesundheitsministerium bereits Beschwerde beim OVG eingelegt: "Solange, wie das OVG über unseren Beschwerdeantrag noch nicht entschieden hat darf das Studio in Bad Iburg tatsächlich öffnen. Mit dem Urteil haben Sie aber schon einen Hinweis darauf wie das OVG mit dem Beschwerdeverfahren Bad Iburg umgehen wird." Sollte das Gericht im Beschwerdeverfahren des Landes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Osnabrück seine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Schließungen bestätigen - was zu erwarten ist - müsste auch das Bad Iburger Studio wieder schließen.

Nach dem von der Landesregierung beschlossenen Stufenplan ist eine Öffnung aller Indoor-Sportanlagen in Stufe vier vorgesehen. Deren Umsetzung ist noch nicht terminiert. Grundlage für die Entscheidung über weitere Lockerungen der Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Epidemie ist immer das Infektionsgeschehen.


mehr News aus der Region