Region. Seit dem 1. November 2024 ist es in Deutschland einfacher, den Geschlechtseintrag und den Vornamen an die eigene Identität anzupassen. regionalHeute.de hat bei einigen Standesämtern der Region nachgefragt, wie viele Änderungen bisher bei den Standesämtern angemeldet und vorgenommen wurden.
Das Selbstbestimmungsgesetz soll es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen leichter machen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Im Gegensatz zum bisherigen Transsexuellengesetz ist nun keine gerichtliche Entscheidung mehr erforderlich, um den Antrag zu stellen. Auch die Pflicht, zwei psychologische Gutachten einzuholen, entfällt. Diese Gutachten und das gerichtliche Verfahren seien von Betroffenen oft als entwürdigend empfunden worden, lautete die Kritik.
Erklärung beim Standesamt reicht
Stattdessen reicht jetzt eine Selbstauskunft mit Eigenversicherung aus, was den Prozess schneller und weniger belastend mache. Die Änderung erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt. Diese müsse aber nicht zwangsläufig vor dem Standesamt des Wohnortes erfolgen, sondern könne an jedem beliebigen Standesamt in Deutschland erfolgen. Allerdings muss drei Monate vor der Erklärung eine schriftliche oder mündliche Anmeldung beim Standesamt erfolgen. Diese Wartezeit soll sicherstellen, dass die Entscheidung gründlich überdacht wurde, bevor die Änderung offiziell in Kraft tritt.
Erste Zahlen aus der Region
regionalHeute.de hat bei den Standesämtern Braunschweig, Wolfenbüttel, Salzgitter und Goslar nachgefragt, wie viele Änderungen bisher bei den Standesämtern angemeldet und vorgenommen wurden.
Die Stadt Braunschweig teilte mit, dass mit Stand 31. Oktober 106 Anmeldungen vorliegen. Diese und weitere eingehende Anträge werden jetzt abgearbeitet. Eine statistische Erfassung nach Geschlechtern sei im Vorfeld nicht erfolgt.
Im Standesamt Goslar wurden seit dem 1. August mittlerweile neun Anmeldungen für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens entgegengenommen. Drei dieser Anmeldungen erfolgten direkt am 1. August. Damit konnte bei diesen drei Personen am 1. November die Erklärung zum Geschlechtseintrag und zum Vornamen erfolgen. Bei allen drei Personen erfolgte die Änderung vom Geschlecht „weiblich“ zum Geschlecht „männlich“.
In Salzgitter könne man aufgrund der Kürze der Zeit zwischen Inkrafttreten des Gesetzes und unserer Anfrage am Montag noch gar keine aussagekräftigen Zahlen liefern.
Die Stadt Wolfenbüttel teilte mit, dass es es bisher 15 Anträge gegeben habe, Erklärungen - also tatsächliche Änderungen - nach der Wartezeit habe es allerdings noch nicht gegeben. Der Gesetzgeber sieht aktuell eine Abgabe der Erklärung innerhalb von 6 Monaten vor. Erfolgt diese nicht innerhalb dieser Frist, muss ein erneuter Antrag (mit dann erneut beginnender Wartezeit) gestellt werden, erklärt Stadtsprecher Thorsten Raedlein.
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