Niedersachsen. Der Landtag hat heute die Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes beschlossen. Ziel sei es, die Höhe der Finanzhilfe der Einrichtungen trotz der Einnahmeeinbußen durch die Pandemie auch in Zukunft sicherzustellen. Das berichtet das Wirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung.
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"Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung brauchen eine verlässliche Finanzhilfe, um ihre wichtige Bildungsarbeit leisten zu können", so Niedersachsens Wissenschaftsminister Björn Thümler. Sie seien ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Bildungslandschaft.
"Einrichtungen mussten ganz oder teilweise schließen"
Normalerweise berechnet sich die jährliche Finanzhilfe der Erwachsenenbildungseinrichtungen auf Basis eines Drei-Jahres-Durchschnitts der Einnahmen der direkt vorhergehenden Zeiträume. Hintergrund dieses Verfahrens ist das Ziel, geringfügige Schwankungen auszugleichen. "Die Corona-Pandemie hat die gewachsene, leistungsfähige Landschaft vor große Herausforderungen gestellt: Ganz oder teilweise mussten die Einrichtungen schließen, konnten nur mit kleineren Gruppen arbeiten und dies auch nur unter strengen Hygienebedingungen", berichtet Thümler.
Die durch die Pandemie ausgelösten Einbußen seien so groß, dass eine Anrechnung des Jahres 2022 die Finanzierung eines unter normalen Bedingungen laufenden Betriebs gefährden könnte. Daher ist mit der heute beschlossenen Gesetzesänderung analog zum Verfahren der vergangenen zwei Jahre auch dieses Jahr aus der Berechnung herausgenommen worden. Durch die Änderung bleibt der Durchschnittswert der Jahre 2017 bis 2019 Berechnungsgrundlage.
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