Niedersachsen. Ende 2024 waren in Niedersachsen mehr als eine halbe Million Personen (576.400) im Gesundheitswesen beschäftigt. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) aktuell in einer Pressemeldung mitteilt, waren dies rund 8.300 Beschäftigte beziehungsweise 1,5 Prozent mehr als im Vorjahr.
Der Großteil des Gesundheitspersonals war 2024 in ambulanten (43,0 Prozent) und stationären beziehungsweise teilstationären (38,5 Prozent) Einrichtungen tätig. Danach folgten Beschäftigte in sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens (7,5 Prozent), in Vorleistungseinrichtungen (5,3 Prozent), in Verwaltungseinrichtungen (3,4 Prozent), in Rettungsdiensten (1,4 Prozent) sowie im Gesundheitsschutz (0,8 Prozent).
Teilzeit weit verbreitet
Das auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechnete Personal lag 2024 mit rund 401.500 Vollzeitäquivalenten (+1,3 Prozent gegenüber 2023) um knapp ein Drittel (30,3 Prozent) unter der Gesamtbeschäftigtenzahl. Teilzeitbeschäftigung ist im Gesundheitswesen entsprechend etabliert. Rechnerisch entsprachen 100 Beschäftigte somit rund 70 Vollzeitäquivalenten.
Nach Einrichtungsarten betrachtet, wurden in Niedersachsen die wenigsten Vollzeitäquivalente je 100 Beschäftigte in ambulanten Einrichtungen (64) sowie in sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens (66) ermittelt. In Verwaltungseinrichtungen und im Gesundheitsschutz (jeweils 83) fiel der Arbeitszeitanteil hingegen am höchsten aus.
Kaum Änderung bei Geschlechterverteilung
Der Anteil des weiblichen Gesundheitspersonals betrug 76,9 Prozent und hat sich in den vergangenen 15 Jahren kaum verändert (2010: 77,6 Prozent). Am höchsten war der Frauenanteil in Niedersachsen im Jahr 2024 in ambulanten Einrichtungen (81,8 Prozent). Unterrepräsentiert waren Frauen dagegen im Beschäftigungsbereich der Rettungsdienste (34,0 Prozent).
In der Gesundheitspersonalrechnung werden Beschäftigungsverhältnisse erfasst. Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen werden mehrfach gezählt.
Was ist was
Zu den ambulanten Einrichtungen zählen Arzt- und Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger medizinischer Berufe, Apotheken, Einrichtungen der ambulanten Pflege sowie der Einzelhandel im Gesundheitswesen. Zu den stationären und teilstationären Einrichtungen zählen Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen. Den Vorleistungseinrichtungen des Gesundheitswesens gehören die pharmazeutische, die medizintechnische und die augenoptische Industrie, der Großhandel und die Handelsvermittlung sowie die medizinischen und zahnmedizinischen Laboratorien an.
Die dargestellten Daten stammen aus den Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen der Länder. Diese umfassen neben Angaben zum Gesundheitspersonal auch Daten zu den Gesundheitsausgaben nach Ausgabenträgern, den Gesundheitsausgaben nach Leistungsarten sowie zur Bruttowertschöpfung und Erwerbstätigenzahl der Gesundheitswirtschaft. Weiterführende Informationen zur Berechnungsmethodik sind im Statistikportal zu finden. Alle Ergebnisse auf Länderebene stehen zum Download in der Regionaldatenbank Deutschland zur Verfügung.

