Sassenburg. Der Streit zwischen der Gemeinde Sassenburg und der Bürger-Interessen-Gemeinschaft (B.I.G.)-Sassenburg, welche Informationen dem Rat zur Verfügung gestellt werden sollten, ist schon durch verschiedene gerichtliche Instanzen gegangen. Nun stellt die B.I.G. einen Änderungsantrag für die Geschäftsordnung, um weitere Gerichtskosten zu vermeiden.
Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) die Klage der B.I.G. auf Akteneinsicht abgelehnt hatte, kündigte Andreas Kautzsch, Fraktionsvorsitzender, drei Schritte an, wie die Fraktion weiter vorgehen wolle. (regionalHeute.de berichtete). Eine Option war ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung, der die Informationen, die zur Verfügung gestellt werden, regelt. Bei der nächsten Gemeinderatssitzung am Donnerstag den 1. Juni wird darüber beraten.
In dem Antrag fordet die B.I.G., dass Unterlagen wie Leistungsverzeichnisse der Ausschreibungen oder Angebote, Termin- bzw. Bauzeitpläne oder Vertragsentwürfe für Ratsmitglieder online im Ratssystem zur Verfügung gestellt werden sollten. Falls dieser Antrag angenommen werden würde, würde die B.I.G. die bereits eingereichte Beschwerde beim OVG zurückziehen und weitere Gerichtskosten könnten vermieden werden.
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