Anteil von Vätern mit Elterngeldbezug im Landkreis Gifhorn über Landesdurchschnitt

Mehr Väter nehmen nach Geburt des Kindes Auszeit vom Job. Männeranteil am Elterngeldbezug nahezu unverändert.

Vermehrt nehmen auch Männer die Möglichkeit wahr, die Arbeit zu Gunsten des Kindes ruhen zu lassen. Symbolbild
Vermehrt nehmen auch Männer die Möglichkeit wahr, die Arbeit zu Gunsten des Kindes ruhen zu lassen. Symbolbild | Foto: pixabay

Gifhorn. Im Jahr 2018 haben 4.490 Menschen im Landkreis Gifhorn Elterngeld bezogen, 1.146 davon waren Männer. Der Anteil von Vätern lag damit bei 25,5 Prozent. 2017 lag er bei 26,3 Prozent: 1.138 Väter von insgesamt 4.334 Elterngeldbeziehenden. Das teilt die Krankenkasse IKK classic mit, die sich dabei auf Zahlen vom Statistischen Bundesamt bezieht.


„Zwar haben im Jahr 2018 mehr Männer im Landkreis Gifhorn Elterngeld bezogen als im Jahr davor, ihr Anteil am Elterngeldbezug insgesamt ist aber leicht gesunken. Trotzdem liegt er deutlich über dem Landesdurchschnitt“, fasst Markus Schrader, Regionalgeschäftsführer bei der IKK classic, das Ergebnis zusammen. „In Niedersachsen haben im Jahr 2018 insgesamt 175.551 Personen Elterngeld bezogen, Männer hatten einen Anteil von 21,9 Prozent.“ Den höchsten Väteranteil beim Elterngeldbezug in Niedersachsen verzeichnete 2018 mit 28,2 Prozent die Stadt Braunschweig, den niedrigsten mit 11 Prozent die Stadt Wilhelmshaven.

Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus


Elterngeld ist eine staatliche Leistung für junge Familien. Es schafft einen finanziellen Ausgleich, wenn Eltern nach der Geburt ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Die Transferzahlung gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt nicht gearbeitet haben. Elterngeld gibt es in drei Varianten, die untereinander kombiniert werden können: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

Basiselterngeld kann bis zu zwölf Monate in Anspruch genommen werden. Wenn beide Elternteile diese Leistung beantragen und mindestens einer von ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar bis zu 14 Monate. Die zwei zusätzlichen Monate werden „Partnermonate“ genannt. Sie können aber auch von Alleinerziehenden genutzt werden. Der Zeitraum kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Sie können gleichzeitig oder abwechselnd Elterngeld beziehen. Die Mindestbezugsdauer beträgt zwei Monate, die maximale zwölf Monate. Jeder Monat, in dem beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld erhalten, wird mit zwei Monaten Bezugsdauer angerechnet. Das ElterngeldPlus verdoppelt den Leistungszeitraum, halbiert aber die monatliche Bezugshöhe. Für Eltern, die während des Bezugs Teilzeit arbeiten, gelten besondere Regelungen. Mit dem Partnerschaftsbonus können unter bestimmten Voraussetzungen vier weitere ElterngeldPlus-Monate genutzt werden.

Die Höhe des Basiselterngeldes orientiert sich am Durchschnittseinkommen vor der Geburt. Es beträgt monatlich mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Die Leistung muss schriftlich bei der kommunalen Elterngeldstelle beantragt werden. Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bietet auf seiner Website eine Liste mit Links zu den zuständigen Behörden vor Ort und den notwendigen Antragsformularen an.

Mitgliedschaft bei der Krankenkasse besteht fort


Der Antrag auf Elterngeld muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkend werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem das ausgefüllte Formular bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. „Bei der gesetzlichen Krankversicherung besteht die Mitgliedschaft von pflichtversicherten Arbeitnehmern fort, solange Elterngeld bezogen wird. Aus dem Elterngeld sind keine Beiträge zu leisten. Diese Beitragsfreiheit gilt jedoch nur für das Elterngeld, nicht für mögliche andere Einnahmen“, erklärt Markus Schrader. Die IKK classic rät Versicherten, sich vor Beantragung des Elterngeldes bei ihrer Krankenkasse beraten zu lassen.