Gifhorn. Am kommenden Dienstag steht beim Ausschuss für Stadtplanung, Bauordnung und Umwelt unter anderem die Vorberatung zum Bebauungsplans „Schlossgarten“ auf der Tagesordnung . Auf dem alten Mühlengelände sollen Wohnungen und Geschäftsräume entstehen.
Der bestehende Bebauungsplan setze ein Gewerbegebiet fest. Der Mühlenbetrieb sei bereits vor Jahren aufgegeben worden. Nunmehr sollen dort neben gewerblichen Nutzungen, wie zum Beispiel Büroflächen, auch Wohnungen entstehen. Dazu sei der Gebietstyp in ein Mischgebiet zu ändern, heißt es in der Auslegungsbeschlussvorlage.
Die denkmalgeschützte Mühle, das große Silo an der Konrad-Adenauer-Straße und das alte Fachwerkhaus am Cardenap sollen erhalten bleiben. Die übrigen Gebäude sollen abgebrochen und teilweise durch Neubauten ersetzt. Die notwendigen Stellplätze sollen im Bereich des jetzigen Mühlenladens angeordnet werden.
Die Lücke zwischen der Mühle und dem Silo soll durch einen dreigeschossigen Zwischenbau geschlossen werden. Im Erdgeschoss der Gebäude seien Büros oder Läden vorgesehen. Im Zwischengebäude seien in den oberen Geschossen nach ersten Überlegungen Wohnungen geplant. Teile des Zwischengebäudes sollen über die Ise ragen. Die Nutzung der drei Obergeschosse des Mühlengebäudes sei noch nicht festgelegt. Hier könnten sowohl Wohnungen, Praxen oder Büros entstehen. .
Auf dem alten Mühlengelände sollen auch Wohnungen entstehen
von Eva Sorembik
Der Bebauungsplan "Schlossgarten" steht am Dienstag auf der Tagesordnung des Ausschuss für Stadtplanung, Bauordnung und Umwelt. Symbolfoto: Nicole Wiedemann | Foto: Archiv