Ausschuss spricht sich einstimmig für Veränderungssperre aus

von Eva Sorembik


Mit der Veränderungssperre sollen Fehlentwicklungen auf dem Gelände des alten Klinikums vermieden werden. Foto: Sandra Zecchino
Mit der Veränderungssperre sollen Fehlentwicklungen auf dem Gelände des alten Klinikums vermieden werden. Foto: Sandra Zecchino | Foto: Sandra Zecchino

Gifhorn. Um ihre städtebaulichen Zielvorstellungen für das alte Klinikumgelände abzusichern, hatte die Stadt 2015 eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan "Bergstraße Süd" beschlossen. Da diese zum Jahresende ausläuft, stand das Thema in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Bauordnung und Umwelt erneut auf der Tagesordnung.


Einstimmig sprachen sich die Ausschussmitglieder dafür aus, die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr bis Ende 2018 zu verlängern und folgten damit den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

Durch die Verlängerung der Veränderungssperre sollen, solange derBebauungsplan „Bergstraße Süd“ nichtrechtsverbindlich wird, Bauvorhaben sowieerhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen nicht zulässig sein.

Hintergrund für den Erlass und die die nun seitens der Verwaltung geplante Verlängerung derVeränderungssperre ist die bislang ungeklärte künftige Nutzung des ehemalige Klinikgeländes. Das Gelände südlich der Bergstraße ist seit längerer Zeit ungenutzt. Unter anderem aufgrundeines Rechtsstreit hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse sei es nicht absehbar, wann mit einer neuen Nutzung des Geländes begonnen werden könne, heißt es in der der Entscheidung zugrunde liegenden Verwaltungsvorlage. Vor diesem Hintergrund müsse die Stadt Gifhorn darauf achten, dass ihre städtebaulichen Zielvorstellungen - im Sinne der Entwicklung eines Wohngebietes - so weit wie möglich abgesichert werden. Die Veränderungssperre diene zur Vermeidung eventueller Fehlentwicklungen.

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