B244: Neue Sperrung wegen Straßenarbeiten

Die Erneuerungsarbeiten schreiten voran. Nun gibt es eine Umstellung des Bauabschnitts.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Gifhorn. Die Erneuerung der Ortsdurchfahrt Parsau schreitet voran. Am Montag, 29. April, begann der zweite von insgesamt drei Bauabschnitten zwischen „Ackerende" und Bergfelder Straße. Als erstes stehen nun Fräsarbeiten in diesem Bereich an. Der vollgesperrte Abschnitt verschiebt sich entsprechend des Baufeldes. Die Verbindung in Richtung Kreisstraße 32 wird voll gesperrt. Dies teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit.



Die bestehende großräumige Umleitung ab Rühen über die L 290 bis WOB-Vorsfelde, L 291 bis Barwedel, dann weiter auf der B 248 bis Brome über Ehra und umgekehrt bleibt weiterhin bestehen.

Im ersten Bauabschnitt hatten die schwierigen Bodenverhältnisse für Verzögerungen gesorgt. Insbesondere die großen Wassermengen durch Schnee und Regen Ende des vergangenen Jahres hatten den lehmigen Untergrund stark durchweicht. Dadurch waren unter anderem zusätzliche Drainagen im Bereich des Baufeldes sowie ein Austausch des Bodens bis etwa ein Meter Tiefe notwendig.

„Mit der Fertigstellung dieses unerwartet schwierigen ersten Bauabschnitts starten wir nun in die weiteren Bauphasen. Wir sind zuversichtlich, diese zügig abzuarbeiten", sagt Michael Peuke, Leiter der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Wolfenbüttel.

Dritter Abschnitt erst Ende des Jahres


Im Anschluss an den zweiten Bauabschnitt folgt noch der dritte und damit letzte Bauabschnitt zwischen Bergfelder Straße und Ortseingang Ahnebeck (Höhe Kornblumenweg). Durch die bisherigen Verzögerungen im Bauablauf ist der Fertigstellungstermin der gesamten Maßnahme momentan für Ende des Jahres geplant.

Der Linienverkehr wird während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten. Fahrgäste sollten die Aushänge er Verkehrsbetriebe beachten. Die örtlichen Geschäfte bleiben erreichbar. Direkt betroffene Anwohner werden durch die Baufirma informiert. Die Landesbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass die hierfür eingerichtete innerörtliche Umfahrung ausschließlich für den Linienverkehr und die direkten Grundstücksanlieger freigegeben ist.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner auch weiterhin um Verständnis für die Einschränkungen.


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