Gifhorn. Um künftig die Sonnenenergie zur Energiegewinnung vermehrt zu nutzen, hat der Kreistag des Landkreises Gifhorn in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch erstmalig eine Förderung von „Balkonkraftwerken“ (Stecker-Solargeräten) beschlossen. „Balkonkraftwerke“ haben in den letzten Jahren ein exponentielles Wachstum erlebt und erlauben einen niedrigschwelligen Einstieg in die eigene Stromerzeugung. Dies teilt der Landkreis mit.
Ziel dieser Förderung ist, unter Berücksichtigung einer sozialen Fördergrenze in Höhe bis zum Doppelten des Bürgergeldregelsatzes, den Bürgern die Möglichkeit zu eröffnen, die eigenen Kosten des Strombezugs im privaten Haushalt zu senken. Nach den Kriterien der Richtlinie ist unter anderem eine einmalige Förderung je Antragsteller (auch für Mieter) in dem dazugehörigen Haushalt in Höhe von 200 Euro möglich.
Erleichterung für Verbraucher
Durch Verabschiedung des Solarpakts 1 auf Bundesebene im Mai 2024 wurden nun ergänzend einige Veränderungen auf den Weg gebracht, um diese Form der Energiegewinnung zu erleichtern. Für ein paar Hundert Euro gibt es jetzt schon „Mini-Kraftwerke“, die sich am Balkongitter befestigen lassen. Der Strom lässt sich über eine Steckdose in das Netz einspeisen.
Für Verbraucher ist das eine echte Ersparnis, denn was sie an Sonnenstrom „ernten“, müssen sie nicht an Strom zukaufen. Durch die oben beschriebene neue gesetzliche Regelung im Zuge des Solarpakts ist dies künftig noch einfacher. So bedarf es künftig lediglich der Meldung/Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und nicht mehr wie bisher der Anmeldung beim Netzbetreiber. Auch braucht es nicht zwingend einen digitalen Stromzähler. Stattdessen kann ein bereits vorhandener Stromzähler auch vorübergehend „rückwärts laufen“, wenn es mehr Strom vom Balkon gibt, als der Haushalt verbraucht.
45.000 Euro Fördermittel
Insgesamt stehen im Haushaltsjahr 2024 Haushaltsmittel in Höhe von 45.000 Euro zur Verfügung. Bei dem vorgesehenen Förderbetrag von 200 Euro ergibt sich daraus eine Zahl von 225 möglichen Zuwendungsbescheiden. Es ist vorgesehen, dass die Bewilligung der Anträge im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Antragseingangs erfolgt (sogenannten „Windhundverfahren“).
Dabei erfolgt die Bearbeitung und Antragstellung digital/online über das Serviceportal des Landkreises Gifhorn.
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