Gifhorn. Eine 51-jährige Frau aus dem Landkreis Gifhorn wollte zusammen mit ihrem Mann ihr Wohnmobil verkaufen und stellte es auf verschiedenen Internetplattformen ein. Ein Interessent meldete sich und zeigte sich mit dem geforderten Preis einverstanden. Er bat um schriftliche Kommunikation, angeblich wegen Taubheit, und erklärte, eine Spedition mit der Abholung beauftragen zu wollen. Die Kosten dafür würde er vorstrecken. Für den Kaufvertrag übersandte er zwei Fotos eines Personalausweises.
Kurz darauf erhielt die Frau eine Nachricht von einer ausländischen Bank. Dort seien Gelder für sie hinterlegt, die den Preis für das Wohnmobil, die Speditionskosten und eine Überweisungsgebühr umfassen würden. Auch eine Spedition meldete sich bei der Frau. Sobald deren Kosten, fast 2.000 Euro, beglichen seien, würde das Wohnmobil abgeholt und die Bank das Geld freigeben. Eine Internetrecherche ergab, dass Bank und Spedition existieren. Dennoch kamen der Frau Zweifel, und sie wandte sich an die Polizei. Diese stellte schnell fest, dass es sich um einen beinahe vollendeten Betrug handelte. Die Daten des angeblichen Käufers waren durch Identitätsdiebstahl erlangt worden.
Betrugsmasche im Detail
Bei dieser Betrugsmasche meldet sich ein Interessent auf ein Verkaufsinserat, handelt nicht am Preis und signalisiert so großes Interesse. Nach der Einigung wird angegeben, dass eine persönliche Abholung nicht möglich sei, und eine Spedition beauftragt werden soll. Um Vertrauen zu schaffen, wird eine Zahlungsbestätigung eines Online-Bezahldienstes angekündigt und Fotos von Ausweisdaten übermittelt, die missbräuchlich erlangt wurden. Nach Zustimmung wird das Fahrzeug vom Spediteur abgeholt. Später behauptet die Käuferseite, das Fahrzeug nicht erhalten zu haben, und lässt das angeblich überwiesene Geld sperren. Da der Versand durch die Spedition keinen eindeutigen Nachweis der Übergabe liefert, wird die Transaktion rückgängig gemacht. Fahrzeug und Geld sind dann verloren.