Gifhorn. Der Landkreis Gifhorn hat am 1. Oktober mit der Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber begonnen, welche auf einer Gesetzesänderung des Bundes im Sommer 2024 basiert und in Niedersachsen verpflichtend ist. Darüber informiert der Landkreis in einer Pressemitteilung.
Insgesamt mussten 658 Fälle mit rund 1.350 Personen im Sachgebiet Asylbewerberleistung des Landkreises Gifhorn betrachtet und überprüft werden. Grundsätzlich erfolgt die Umstellung auf eine Bezahlkarte lediglich für Geflüchtete im Grundleistungsbezug gemäß Paragraf 3 Asylbewerberleistungsgesetz, die sich seit bis zu 30 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten.
Ausnahme für Aufstocker
Eine landesrechtliche Ausnahme gilt im Übrigen für Leistungsberechtigte, die ihren Lebensunterhalt überwiegend (mehr als 50 Prozent) und regelmäßig (nach drei Monaten) aus Erwerbseinkommen bestreiten: Ihnen werden die aufstockenden Asylbewerberleistungsgesetz-Leistungen weiter auf das Girokonto überwiesen.
Für die Ausgabe der Bezahlkarte habe man sich für ein zweistufiges Verfahren entschieden, um eine kontinuierliche Bearbeitung sowie geordnete Abwicklung sicherzustellen. Unter Berücksichtigung der infrage kommenden Asylbewerber wurden daher in einem ersten Schritt rund 300 Bezahlkarten in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Gifhorn an Einzelpersonen und in Bedarfsgemeinschaftsfällen an die Haushaltsvorstände ausgehändigt. Die Ausgabe der Bezahlkarte für weitere 200 in Frage kommende Hilfeempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in kommunalem Wohnraum oder privaten Wohnungen erfolgt nunmehr in einem zweiten Schritt.
Was geht mit der Karte und was nicht?
Der Landkreis Gifhorn kommt mit der Einführung der Bezahlkarte somit der Forderung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport nach, bis Ende des Jahres 2025 die Umstellung auf die Bezahlkarte abgeschlossen zu haben. Den Geflüchteten ist es mit der Bezahlkarte möglich, bargeldlos bei circa 1,3 Millionen Visa-Akzeptanzstellen im deutschen Einzelhandel im gesamten Bundesgebiet zu bezahlen. Auch der Onlinehandel innerhalb Deutschlands wird weitgehend zugelassen.
Geldtransferleistungen und damit zusammenhängende Händlergruppen sind in Niedersachsen allerdings ausgeschlossen. Grundsätzlich ist die Karte bundesweit einsetzbar. SEPA-Überweisungen, beispielsweise zur Bezahlung von Mobilfunkverträgen, sind an bestimmte Empfänger freigeschaltet und können über das Webportal „portal.socialcard.de“ oder über die App „My SocialCard“ in Auftrag gegeben werden. Überweisungen ins Ausland oder auf andere Karten sind nicht möglich.
50 Euro im Monat
Darüber hinaus besteht für die Leistungsberechtigten die Möglichkeit, weitere Bankverbindungen auf Anfrage freischalten zu lassen.Dies gilt auch für die Lastschriftverfahren. Der abhebbare Bargeldbetrag beträgt grundsätzlich 50 Euro pro Person pro Monat. Er ist für Erwachsene und Kinder gleich.
Die Bezahlkarte ersetzt die bisherige Auszahlungspraxis für Leistungsempfänger, die ihre Leistungen bislang in Form von Bargeld erhalten haben. Sie basiert auf einer herkömmlichen Visa Debitkarte, ist sofort einsetzbar und wird auf Guthabenbasis geführt. Sie wird von der Asylbewerberleistungsstelle des Landkreises Gifhorn monatlich aufgeladen. Dadurch entfällt die ressourcenintensive Bargeldausgabe, was den Verwaltungsaufwand für den Landkreis Gifhorn als auch die Wartezeiten für Leistungsempfänger erheblich reduziert. Die Leistungsgewährung wird auf diesem Wege zeitgemäß digitalisiert.