Gifhorn. Im Rahmen der polizeilichen Schwerpunktsetzung befasst sich die Niedersächsische Polizei seit 2013 mit kriminellen Clanstrukturen. Dabei lag der Fokus bisher auf kriminellen Angehörigen des Mhallamiye-Clans, die laut Polizei Niedersachsen auch in Gifhorn tätig waren.
„2017 gab es 38 Verfahren, in denen die Tatverdächtigen und Beschuldigten ihren Wohnsitz in Gifhorn hatten sowie 41 Verfahren, in denen der Tatort in Gifhorn lag", bestätigte ein Polizeisprecher auf Anfrage von regionalHeute.de. Sowohl bei der wohnort- als auch bei der tatortbezogenen Betrachtung habe Gifhorn im Jahr 2017 damit unter den TOP 10 der betroffenen Orte in Niedersachsen gelegen. Im Jahr 2016 gehörte Gifhorn in beiden Kategorien nicht zu den TOP 10.
Landesweite Sonderauswertungen zu anderen Clanstrukturen wurden bisher jedoch nicht durchgeführt. Hier gebe es laut Polizei daher keine Erkenntnisse dazu, wie viele Kurden im Bereich Gifhorn im Zusammenhang mit Clan-Kriminalität insgesamt bekannt sind. Wichtig: Die Mhallamiye werden in Deutschland teilweise als libanesische Kurden oder als Mhallamiye-Kurden bezeichnet.
Gefährliche Körperverletzung und Bedrohung
Hinsichtlich der Tatbestände dominierten 2017 bei den Mhallamiye landesweit gefährliche Körperverletzungen, Bedrohungslagen, Beleidigungstaten und Sachbeschädigungen. Betrugstaten nehmen ebenfalls eine herausgehobene Stellung ein. Aussagen allein auf den Bereich Gifhorn bezogen, könnten in diesem Fall allerdings nicht gemacht werden.
Maßnahmen gegen die Kriminalität
Doch wie wird nun gegen die Clankriminalität vorgegangen? „Die Landesrahmenkonzeption setze auf ein landesweites behördenübergreifendes Informationsmanagement auf Basis einer frühzeitigen und strukturierten Aufarbeitung von Informationen zum erkennen krimineller Brennpunkte und Strukturen", erläutert ein Polizeisprecher. Zur Aufgabenerfüllung werden demnach auf Ebene der Polizeiinspektionen, der Zentralen Kriminalinspektionen und des LKA Ansprechpartner für Clankriminalität benannt, welche die interne und externe Netzwerkarbeit gewährleisten, die dezentrale Fortbildung unterstützen und für die Beratung bei Einsatz- und Ermittlungslagen hinzugezogen werden. Wie weit diese Vorgaben in Gifhorn umgesetzt sind, seihier nicht bekannt.
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