Gifhorn. Das Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn informiert alle Bürgerinnen und Bürger über die geltenden Regelungen für Reiserückkehrer. Für Reiserückkehrer gilt seit dem 1. August ein Anspruch auf Testung auf das Coronavirus. Das berichtet der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung.
Verantwortlich für die Durchführung der Tests sind die niedergelassenen Ärzte oder die Kassenärztliche Vereinigung – nicht das Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn. Eine Rücksprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung Braunschweig ergab, dass das Testzentrum in Braunschweig noch in dieser Woche errichtet wird. Reiserückkehrer ohne Krankheitssymptome können sich dann in dem Zentrum testen lassen. Zugang zum Testzentrum erfolgt mittels einer Überweisung und Terminvereinbarung durch die Vertragsärzte (Hausarzt). Reiserückkehrer oder andere Personen, die Krankheitssymptome aufzeigen, wenden sich zur diagnostischen Abklärung und weiteren Behandlung an einen niedergelassenen Arzt (Hausarzt).
Meldepflicht bei Rückkehrer aus Risikogebieten
Die Testung von Reiserückkehrern auf das Coronavirus müssen innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise durchgeführt werden. Der Testanspruch beinhaltet ein Informationsgespräch, einen Test-Abstrich, die Analyse des Abstrichs durch ein Labor und bei Bedarf die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses. Darüber hinaus sind Reiserückkehrer aus Risikogebieten grundsätzlich dazu verpflichtet sich unverzüglich nach ihrer Ankunft beim Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn zu melden. Auf eine Quarantäne kann verzichtet werden, wenn ein negativer Befund bezüglich des Coronavirus vorgewiesen werden kann, der nicht älter als 72 Stunden ab der Einreise ist.
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