Der Eichenprozessionsspinner breitet sich aus


Mittlerweile sind der überwiegende Teil Sachsen-Anhalts und der östliche Gürtel Niedersachsens besonders stark vom Eichenprozessionsspinner betroffen. Foto: Land Niesersachsen
Mittlerweile sind der überwiegende Teil Sachsen-Anhalts und der östliche Gürtel Niedersachsens besonders stark vom Eichenprozessionsspinner betroffen. Foto: Land Niesersachsen

Gifhorn. Die großflächige Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners (EPS) vollzieht sich bereits seit mehreren Jahren in ganz Deutschland, berichtet der Landkreis Gifhorn. Mittlerweile sind der überwiegende Teil Sachsen-Anhalts und der östliche Gürtel Niedersachsens besonders stark betroffen.


Die besondere Wetterentwicklung der letzten Jahre mit milden Wintern und längeren Trockenphasen besonders im Frühjahr bieten sehr gute Bedingungen für den EPS für eine starke Ausbreitung und Massenvermehrung. Auch der Landkreis Gifhorn ist von dem Eichenprozessionsspinnerbefall betroffen: besonders die Samtgemeinden Boldecker Land, Brome, Hankensbüttel und Sassenburg und in der Samtgemeinde Brome vor allem die Gemeinden Rühen und Parsau. Die diesjährige Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners im Landkreis Gifhorn ist in diesen Gemeinden momentan sehr stark ausgeprägt. Es muss in der Zukunft mit einer weiteren Ausbreitung von Osten nach Westen, auch im Landkreis Gifhorn, gerechnet werden.

Begleitend zu den bereits initiierten Sofortmaßnahmen informierte der Landkreis Gifhorn gemeinsam mit den beiden Gemeinden Parsau und Rühen die Bevölkerung am Mittwoch, 6. Juni, in einer Informationsveranstaltung über Schutz, Prävention sowie den bereits erfolgten und zukünftigen Bekämpfungsmaßnahmen. Ebenso beantwortete der Landkreis Fragen seitens der Bürgerinnen und Bürger.

Verbesserung der aktuellen Situation durch Absaugen


In der aktuellen Situation haben die Gemeinden, die Kreisstraßenmeisterei und auch die Landesstraßenmeisterei ganz gezielt geschaut, wo noch durch Absaugen eine Verbesserung für die Situation der Bürger erreicht werden kann und entsprechende weitere Maßnahmen durchgeführt.


Einigkeit bestand in der kurzfristig einberufenen Arbeitsgruppe aus Gemeinden, Samtgemeinde und dem Landkreis mit der Kreisstraßenmeisterei, der Landes- und Bundestraßenmeisterei (NLStbv), Forst und NLWKN, dass eine chemische Bekämpfung aufgrund der fortgeschrittenen Entwicklung der Raupen und der ausbleibenden Wirkung nicht mehr sinnvoll ist. Eine Bekämpfung durch Spritzung mit dem Bacillus thuringiensis ist nur zielführend, wenn sich die Raupen im ersten bis zweiten Larvenstadium befinden. Zu diesem Zeitpunkt weist die Magensäure der Larven einen bestimmten pH-Wert auf, weshalb sie für den Bazillus besonders angreifbar sind. In den späteren Entwicklungsstadien der Raupen reagiert der EPS dann deutlich unempfindlicher und die Behandlung erzielt kaum noch einen Effekt.

Außerdem ist das Kronendach der Bäume dann bereits zu dicht, um eine ausreichende Beschichtung der Blattoberflächen erreichen zu können. Eine spätere Spritzung ist zur Eindämmung der Problematik insbesondere deshalb nicht geeignet, da die dann schon in großer Zahl vorhandenen Brennhaare aufgewirbelt werden und sich zusätzlich verbreiten. Auch die gegebenenfalls doch noch absterbenden Raupen bleiben mit den Brennhaaren im Baum oder fallen herunter und die allergene Wirkung der Brennhaare bleibt für die nächsten 4 bis 6 Jahre in dem Bereich vorhanden. Daher ist das Absaugen in den späteren Stadien – ab dem 3. bis 4. Häutungsstadium in denen die Raupen schon Brennhaare besitzen – am effektivsten und nachhaltigsten, da dann alle Raupen samt Brennhaaren beseitigt und anschließend entsorgt werden.

Seitens der Kreisstraßenmeisterei und der Gemeinden wurden in diesem Jahr bereits zum Pflanzenaustrieb in besonders frequentierten Bereichen Einzelbäume oder Baumreihen besprüht. In der Regel werden durch die frühzeitige Besprühung mit den Mitteln DIPEL ES oder Forey ES, welche den Wirkstoff Bacillus thuringiensis enthalten, rund 60 bis 70 Prozent der Larven erreicht und abgetötet. DIPEL ES oder Forey ES wirken über den Bacillus thuringiensis. Sie sind daher als relativ selektiv zu bezeichnen und haben keine nachteiligen Wirkungen auf Menschen.

Aktionsplan für Bekämpfungsmaßnahmen ab 2019


Um den Bevölkerungsschutz bei einer weiteren starken Belastung zu gewährleisten, werden alle Beteiligten der Arbeitsgruppe einen gemeinsamen langfristigen Aktionsplan für Bekämpfungsmaßnahmen ab 2019 entwickeln. Hierbei sollen auch die Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt, sich auf die Ortslagen und die ortsnahen Straßen und Wege sowie auf stark durch die Bevölkerung genutzten Bereiche zu konzentrieren, einfließen. Das Schwerpunktgebiet sollen die beiden besonders betroffenen Gemeinden Rühen und Parsau sein. Bereits Ende Juni soll in die konkrete Vorbereitung eingestiegen werden. „Unser Ziel ist es, Mittel für diese kostenintensiven Maßnahmen über den Niedersächsischen Landkreistag beim Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium einzufordern“, betont Landrat Dr. Andreas Ebel.

Aufgrund des riesigen Ausbreitungsgebietes im überwiegenden Teil in Sachsen-Anhalt und dem gesamten östlichen Gürtel Niedersachsens wäre eine flächendeckende Bekämpfung nicht möglich. „Der Schwerpunkt des Bevölkerungsschutzes muss daher in einer gezielten Prävention liegen“, unterstreicht Landrat Dr. Andreas Ebel. „Das heißt, wir müssen in den Bereichen in und um den Ortslagen und auch in den im Drömling liegenden Dörfern frühzeitig mit dem Besprühen und Absaugen starten.


Der Fachbereich Gesundheit des Landkreises Gifhorn rät


Der Fachbereich Gesundheit rät der Bevölkerung die befallenen Eichenbäume zu meiden. Grund dafür sind die nicht hervorsehbaren allergischen Reaktionen, die durch die Gifthaare der Raupen des Eichenprozessionsspinners bei Berührung verursacht werden.

Dazu zählen starke Juckreize, vor allem abends und nachts, Pusteln und Quaddeln, Atembeschwerden und Augenreizungen. Um sich und besonders Kinder zu schützen, ist in der freien Natur besonders auf die Beschilderung „Warnung vor dem Eichenprozessionsspinner“ zu achten und diese Bereiche sind zu meiden. Raupen und Nester sollten niemals berührt werden. Bei Kontakt mit den Härchen und beim Auftreten von starkem Juckreiz sollte ein Arzt konsultiert werden. Bei schweren allergischen Reaktionen mit Asthma und Atemnot sollte sofort der Rettungsdienst 112 alarmiert werden. Bei nicht zu starken Reaktionen lindert kaltes Wasser den Juckreiz bei den betroffenen Personen. Die Augen sollten mit viel Wasser ausgespült und die kontaminierte Kleidung schnell gewechselt sowie bei mindestens 60 °C gewaschen werden.


Merkblatt zum Umgang mit Eichenprozessionsspinnern


Zum eigenen Schutz sollten besonders empfindliche Personen stark befallene Bereiche meiden. Ein Merkblatt zum Umgang mit Eichenprozessionsspinnern und zu Sofortmaßnahmen bei allergischen Reaktionen ist im Gesundheitsamt erhältlich sowie im Internet unter www.gifhorn.de/eps abrufbar. Für Fragen steht der Leiter des Fachbereichs Gesundheit Josef Kraft unter den Telefonnummern 05371/ 82-700 oder Mobil unter 0172 82 81 762 sowie per E-Mail an josef.kraft@gifhorn.de zur Verfügung.

Zuständigkeiten


Auf Gemeindegebiet sind die Gemeinden und an den Kreisstraßen der Landkreis zuständig. Für die Landes- und Bundesstraßen liegt die Zuständigkeit bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Auf privaten Grundstücken sind die Eigentürmer für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners selbst verantwortlich.

Ansprechpartner sowie Beauftragte bzgl. des Befalls von Eichenprozessionsspinnern, die auch für deren Bekämpfung zuständig sind, sind ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises Gifhorn aufgeführt.


Informationen zum EPS-Ausbreitungsgebiet in Deutschland


Informationen zum EPS-Ausbreitungsgebiet in Deutschland gibt es im Internetangebot des Julius-Kühn-Instituts unter www.julius-kuehn.de/gf/eichenprozessionsspinner.