Sassenburg. Die Planungen für neue Windenergieflächen im Großraum Braunschweig gehen in die nächste Phase. Ab dem 12. Februar 2025 beginnt die offizielle Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der sich alle interessierten Bürger sowie Organisationen mit Stellungnahmen zu den Plänen einbringen können. Diese Beteiligungsphase läuft bis zum 4. April 2025.
Besonders in der Gemeinde Sassenburg sorgt die geplante Ausweisung neuer Vorranggebiete für Windenergie weiterhin für Diskussionen. Die Bürger-Interessen-Gemeinschaft (B.I.G.) ruft die Anwohner explizit dazu auf, ihre Bedenken und Vorschläge schriftlich einzureichen. Die B.I.G. kritisiert, dass die Gemeinde eine "positive Stellungnahme" abgegeben habe, ohne dabei die langfristigen Auswirkungen auf die Ortschaften, die Natur und die Landschaft umfassend zu berücksichtigen.
Worum geht es?
Der Regionalverband Großraum Braunschweig ist verpflichtet, im Zuge des Wind-an-Land-Gesetzes ausreichende Flächen für Windenergie auszuweisen. In seinem Gebiet sollen insgesamt 3,18 Prozent der Fläche dafür bereitgestellt werden. In Sassenburg stehen insbesondere zwei große Flächen zur Debatte, die sich im Dreieck der Ortschaften Dannenbüttel, Grußendorf und Westerbeck befinden.
Die B.I.G. befürchtet massive Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bürger und warnt vor negativen Folgen durch Schattenwurf, Schall und optische Dominanz. Auch der Schutz der Natur spielt eine Rolle: Wälder, die als Lebensraum geschützter Arten wie dem Rotmilan dienen, sollten ihrer Meinung nach nicht für Windkraft genutzt werden. Zudem seien Fragen zur technischen Anbindung und zum Einfluss auf die Ortsentwicklung bislang nicht ausreichend geklärt.
Wie kann man sich beteiligen?
Die Plandokumente stehen ab dem 12. Februar online zur Einsicht bereit. Die Beteiligung erfolgt vorzugsweise über die Online-Plattform des Regionalverbands: https://beteiligung-regionalplan.de/rv-braunschweig-wind (wird erst zum 12. Februar freigeschaltet)
Alternativ können Stellungnahmen bis zum 4. April auch per E-Mail an wind@rv-bs.de oder postalisch an den Regionalverband Großraum Braunschweig, Abteilung Regionalentwicklung, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig gesendet werden. Persönliche Einsichtnahmen sind während der öffentlichen Auslegungszeit (bis 21. März) nach Terminvereinbarung möglich.
Warum ist eine Stellungnahme wichtig?
Einmal festgelegte Vorranggebiete können langfristige Konsequenzen für die Gemeindeentwicklung haben. Die Einreichung von Stellungnahmen ist daher eine zentrale Möglichkeit für die Bürger, ihre Anliegen einzubringen und Einfluss auf die endgültige Entscheidung zu nehmen. Wer sich nicht beteiligt, lässt diese Chance ungenutzt.