Gifhorn. Angesichts der drohenden Gasknappheit und der Verwerfungen auf dem Energiemarkt hat die Stadtverwaltung bereits vor Wochen einen Krisenstab eingerichtet, in dem alle Fachbereiche und Gesellschaften vertreten sind, die mit Nutzung und Betrieb städtischer Einrichtungen befasst sind. Ziel ist, ein effizientes und nachhaltiges Energiesparkonzept auszuarbeiten, das es erlaubt, signifikante Verbrauchsreduzierungen zu erreichen. Dabei wurden alle Bereiche definiert, in denen es Einsparpotenziale gibt und die daraus resultierenden Maßnahmen erfasst. Die Stadt Gifhorn stellt das Konzept in einer Pressemitteilung vor.
Der Stadt sei es wichtig, alle Betroffenen ins Boot zu holen und einen möglichst breiten Konsens bezüglich der Einsparmaßnahmen zu erzielen. Deshalb würden die einzelnen Maßnahmen mit den Nutzenden (Personal, Kitas, Schulen, Sportvereine) abgestimmt. Der gesamte mehrstufige Plan wird im September zur Beratung in die politischen Gremien eingebracht.
Vier Stufen vorgesehen
Das Energieeinsparkonzept sieht verschiedene Stufen vor, die sich nach der Umsetzung sowie nach den weiteren Entwicklungen auf dem Energiemarkt richten.
Stufe 1: Umsetzbarkeit bis Ende Oktober
Stufe 1 sieht Maßnahmen vor, die kurzfristig in allen infrage kommenden städtischen Liegenschaften (Rathaus, Schulen, Kitas, Sportstätten, Dorfgemeinschaftshäuser) umgesetzt werden. Beispiele:
- Sensibilisierung der Mitarbeitenden für ein verändertes Nutzungsverhalten
- Abschalten von Durchlauferhitzern an Handwaschbecken
- Optimierung und Herunterregeln von Heizungsanlagen
- Abschalten der Springbrunnen sowie der Effekt- und Werbebeleuchtung in allen städtischen Liegenschaften
- weitere Absenkung der Wassertemperatur in der Allerwelle
Stufe 2 und 3:
In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung sind in Stufe 2 und 3 weitere Maßnahmen vorgesehen, die bis Ende 2022 bzw. in 2023 umgesetzt werden können. Beispiele:
- Reduzierung der Nutzungszeiten von Einrichtungen
- Schließung beziehungsweise Zusammenlegung von Teilbereichen
- Einstellen der Bewässerung der öffentlichen Grünanlagen
Das definierte Ziel der Stadt ist jedoch, die kulturellen und sportlichen Einrichtungen mit möglichst wenig Einschränkungen so lange es geht in Betrieb zu halten.
Stufe 4: Notfallplan
Sie stellt den Notfallplan bei einer akuten Unterversorgung dar. Beispiele:
- Schließung von Einrichtungen
- Notversorgung einzelner Einrichtungen mit Strom beziehungsweise Wärme
- Bereitstellung von Noteinrichtungen für die Bevölkerung
Abwägung von Maßnahmen
Nicht alle Maßnahmen, die in der Öffentlichkeit vorgeschlagen werden, sind auch ohne weiteres umsetzbar. Es gibt Sicherheitsbedenken oder es gibt mehrere Faktoren, die berücksichtigt werden müssen.
Beispiel Straßenbeleuchtung:
Die nächtliche Straßenbeleuchtung der Stadt Gifhorn ist so konzipiert, dass sie nur im ganzen Stadtgebiet abgeschaltet werden kann. Lösungen, wie beispielsweise nur die Hauptverkehrsstraßen leuchten zu lassen, sind technisch nicht kurzfristig möglich. Zudem sieht die Polizei mit Blick auf das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger das Abschalten der nächtlichen Straßenbeleuchtung kritisch.
Beispiel Weihnachtsbeleuchtung:
Aus Sicht der Stadt ist dieses Thema differenziert in Bezug auf Innenstadt, Ortsteile und Liegenschaften zu betrachten. Insbesondere bei LED-basierter Weihnachtsbeleuchtung ist der Stromverbrauch sehr gering, so dass im Folgenden im Einzelfall geprüft wird, ob beziehungsweise welche Elemente zum Einsatz kommen.
Einiges schon umgesetzt
Die Stadt befindet sich hinsichtlich des Energiesparkonzeptes mitten im Prozess. Einige Dinge sind bereits umgesetzt, wie die folgenden Beispiele zeigen. In der Allerwelle gab es folgende Temperatursenkungen: Planschbecken Halle: 32°C->30°C, Attraktionsbecken Halle: 30°C->26°C, Therapiebecken Halle 30°C->28°C und Sportschwimmbecken Halle 27°C->24°C. Seit dem 20. Juli wird das Wasser im Freibad ausschließlich von der Sonneneinstrahlung beheizt. Auf das Heizen mit Gas wird seitdem verzichtet.
Abschalten von Brunnen:
Der Brunnen vor dem Rathaus wurde bereits zum Altstadtfest abgeschaltet und wird nicht mehr in Betrieb genommen. Der Brunnen vor der Stadthalle wird in dieser Woche abgeschaltet.
Mindesttemperatur in öffentlichen Gebäuden:
Die neu beschlossene Bundesverordnung sieht eine Absenkung der Mindesttemperatur in den Räumen öffentlicher Gebäude von 20°C auf 19°C vor. Die Mindesttemperatur wird zur Regeltemperatur, auch in den städtischen Liegenschaften.
mehr News aus Gifhorn