Gifhorn. Der Landkreis Gifhorn informiert in einer Pressemeldung darüber, dass das Sperrgebiet im Bereich Barwedel, welches aufgrund des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen im Jahr 2023 festgelegt und im Jahr 2024 erweitert wurde, aufgehoben wird.
Nach dem Befall einiger Bienenstände mit dem für Bienen gefährlichen Bakterium Paenibacillus larvae im Bereich der Gemeinde Barwedel wurde gemäß der Bienenseuchen-Verordnung zum Schutz weiterer Bienenstände im Juni 2023 ein Sperrgebiet erlassen. In diesem galten Verbringungsbeschränkungen und intensive Kontrolle der Bienen auf Anzeichen der sogenannten Amerikanischen Faulbrut (AFB).
Keine Hinweise mehr
Nach erfolgreicher Bekämpfung und Beprobung konnten nun keine Hinweise mehr auf ein entsprechendes Seuchengeschehen gefunden werden. Die Seuche gilt damit in diesem Gebiet als erloschen.
Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine für den Menschen ungefährliche Erkrankung von Bienenvölkern, bei der der bakterielle Befall der Brutwaben zu einem Absterben der Bienenlarven führt. Als infektiös sind hierbei die Sporen des Bakteriums anzusehen. Diese können über kontaminiertes Werkzeug und über das Verschleppen durch räubernde Bienen zwischen Bienenvölkern übertragen werden. Da sich die Infektion schnell auf viele Bienenvölker ausweiten kann, ist die Infektion in Deutschland eine anzeigepflichtige Tierseuche, für die es eine gesetzliche Bekämpfungspflicht gibt.
Anmeldepflicht von Bienenhaltung
In diesem Zusammenhang weist der Landkreis auf die Anmeldepflicht einer Bienenhaltung beim Landkreis Gifhorn sowie die nötige amtliche Erlaubnis zur Bienenwanderung hin. Die Mitgliedschaft in einem örtlichen Imkerverein wird zudem ausdrücklich empfohlen. Imker werden durch die Vereine in der guten imkerlichen Praxis unterstützt und beraten.

