Fahren ohne Führerschein: Fahrer und Halter haften


Man sollte aufpassen, wem man sein Auto anvertraut, denn bei Fahren ohne Fahrerlaubnis haftet nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter des Fahrzeugs. Symbolfoto: Pixabay
Man sollte aufpassen, wem man sein Auto anvertraut, denn bei Fahren ohne Fahrerlaubnis haftet nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter des Fahrzeugs. Symbolfoto: Pixabay | Foto: Pixabay

Wedesbüttel. Laut Polizeiangaben kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Meine am Samstag gegen 10.50 Uhr einen VW Polo, der von einem 34-jährigen Braunschweiger geführt wurde. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war.


Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Verdacht bestand, dass die 36-jährige Halterin aus Braunschweig den Polo überlassen haben könnte, obwohl sie wusste, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Der Mann wird sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, die Frau wegen der so genannten, ebenfalls strafbaren, "Halterduldung" verantworten müssen.