Falsche Impfnachweise: Ermittlungen gegen Praxis in Gifhorn eingeleitet

Unter anderem sollen nicht oder falsch durchgeführte Impfungen gegen Corona und Masern in die Impfpässe eingetragen worden sein.

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Gifhorn. Gegen eine Gemeinschaftspraxis im Landkreis Gifhorn ermitteln nun Polizei und Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse, des gewerbsmäßigen Betruges und der Körperverletzung.


Wie Oberstaatsanwalt Christian Gottfriedsen von der Staatsanwaltschaft Hildesheim auf Nachfrage von regionalHeute.de bestätigt, besteht der Verdacht, dass bei Kindern - wohl auf Wunsch der Eltern - Schutzimpfungen gegen Masern vorgetäuscht und zu diesem Zweck auch Kochsalzlösungen injiziert worden sind. "In den jeweiligen Impfpässen soll sodann wahrheitswidrig eingetragen worden sein, dass eine Impfung ordnungsgemäß stattgefunden habe. Außerdem besteht der Verdacht, dass Impfungen gegen das SARS-CoV-2-Virus in Absprache mit den Patienten nicht durchgeführt, jedoch im Impfpass bescheinigt und gegenüber den Krankenkassen gemeldet worden sind", so Gottfriedsen.

Lange Haftstrafen drohen


Nachdem bei der Ärztekammer Niedersachsen ein anonymer Hinweis eingegangen war, hat diese die Ermittlungsbehörden in Kenntnis gesetzt. Am Dienstag haben dann die Durchsuchungsmaßnahmen in der Praxis stattgefunden. "Es wurden vor allem Behandlungsunterlagen in Schriftform und als elektronische Datenträger sichergestellt", so Oberstaatsanwalt Christian Gottfriedsen weiter.

Um wie viele Fälle es sich genau handelt, könne man noch nicht sagen. "Die Anzahl lässt sich derzeit nur grob eingrenzen. Ich gehe von einer mindestens zweistelligen Zahl aus", mutmaßt der Oberstaatsanwalt gegenüber regionalHeute.de.

Sollte sich der Verdacht erhärten und bewahrheiten, so drohen den Ärzten mitunter lange Haftstrafen." Die höchste Strafandrohung sieht das Gesetz für den gewerbsmäßigen Betrug vor: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren", erklärt Gottfriedsen abschließend.

Ärztekammer hat Fall gemeldet


Die Ärztekammer Niedersachsen erklärt auf Nachfrage, dass man den Sachverhalt unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft gemeldet hatte, nachdem der Hinweis anonym eingegangen war. "Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, mißbilligen wir dies auf das Schärfste", macht Ministerialrat Thomas Spieker von der Ärztekammer Niedersachsen deutlich.

Bei solchen Hinweisen ermittele die Ärztekammer immer berufsrechtlich. Je nach Ausgang des Verfahrens kann es in letzter Konsequenz auch zum Verlust der Approbation kommen. "Darüber entscheidet aber der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung, der ebenfalls eingeschaltet ist", erklärt Spieker. Allerdings stehen berufsrechtliche Ermittlungen immer hinter den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden zurück, fügt dieser an.


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