Gefährliche Tierseuche: Landkreis gibt Teilentwarnung

Durch die "Amerikanische Faulbrut" mussten einige Sperrbezirke eingerichtet werden. Einige werden nun aufgehoben.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Gifhorn. Die ausgewiesenen Sperrbezirke im Gebiet der Stadt Gifhorn und der Gemeinde Wesendorf, die aufgrund des Ausbruchs der

Amerikanischen Faulbrut (AFB) festgelegt worden sind, können aufgehoben werden. Frohe Nachrichten also für Imker im Landkreis Gifhorn.


Nur der Sperrbezirk in der Samtgemeinde Meinersen muss noch weiterhin aufrechterhalten bleiben. Dies teilte der Landkreis mit. Um eine erneute Ausweitung der AFB zu verhindern beziehungsweise eine frühzeitige Erkennung des Verdachtes oder des Ausbruches der AFB zu gewährleisten, sei es notwendig, dass jeder Imker seine Bienenvölker im Auge hat und kontrolliert.


Wichtig für Imker


Gerade im Frühjahr, wenn das Ausschwärmen der Bienen beginnt, sollte jeder Imker äußerst wachsam sein. Sollten sich erste Anzeichen eines Ausbruchs der AFB zeigen, sollen sich die Imker telefonisch unter der Telefonnummer 05371 82-394 oder per E-Mail unter veterinaeramt@gifhorn.de in der Abteilung Veterinärwesen des Landkreises Gifhorn melden. Die ehrenamtlichen Bienenseuchenwarte oder der Amtsveterinär würden dann die weitere Vorgehensweise erläutern.


Der Landkreis Gifhorn weist auf die dauerhafte Verpflichtung aller Imker hin, alle Bienenstände im Landkreis Gifhorn erfassen zu lassen. Hierzu müssen die Imker ihre Bienenvölker unter Angabe der Zahl und des Standortes der Veterinärabteilung des Landkreises Gifhorn unter oben genannter Telefonnummer oder E-Mailadresse mitteilen. Sollte ein Imker seine Bienen an einen anderen Standort versetzen wollen, ist dies nur nach vorheriger Information der Abteilung Veterinärwesen des Landkreises Gifhorn unter Vorlage eines Gesundheitszeugnisses erlaubt.

Beratung hierzu sei auch unter den benannten Kontaktdaten zu erhalten. Verstöße gegen die Verpflichtung zur Meldung oder der Versetzung der Bienenvölker stellen nach der Bienenseuchenverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld geahndet.