Geflügelpest: Aufstallung im gesamten Kreisgebiet Gifhorn erforderlich

Das Hausgeflügel darf ab sofort nur noch in Ställen oder in Volieren gehalten werden, die nach oben dicht und an den Seiten durch Netze oder ähnliches gegen den Anflug von Wildvögeln gesichert sind.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Janosch Lübke

Gifhorn. Im Landkreis Gifhorn wird nun auch im gesamten Kreisgebiet die Aufstallung des Hausgeflügels angeordnet. Dieses darf ab sofort nur noch in Ställen oder in Volieren gehalten werden, die nach oben dicht und an den Seiten durch Netze oder ähnliches gegen den Anflug von Wildvögeln gesichert sind. Dies teilt der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung mit.


In Norddeutschland sei seit Ende Oktober 2020 bei mehreren hundert Wildvögeln der Geflügelpesterreger nachgewiesen worden. Weiterhin habe eine ganze Reihe von Ausbrüchen auch in großen und kleinen Hausgeflügelbeständen festgestellt werden können. Nach einem Nachweis der Geflügelpest im Landkreis Peine sei in der vergangenen Woche ein Ausbruch der Geflügelpest bei Hausgeflügel im Landkreis Wolfenbüttel sowie bei einer Wildgans in der Stadt Braunschweig amtlich festgestellt worden.

Die Gefahr einer weiteren Verbreitung des Virus der Geflügelpest in den Wildvogelbeständen oder die Einschleppung des Erregers in Geflügelbestände sei auch laut der aktuellen Risikobeurteilung des Friedrich-Löffler-Institutes sehr hoch. Es müsse damit gerechnet werden, dass Wildvögel den Erreger nicht nur wie vorher in einzelnen speziellen Gebieten im Landkreis, sondern auch im gesamten Landkreis Gifhorn verbreiten können. Die Eintragung des Erregers in Hausgeflügelbestände müsse verhindert werden. Landrat Dr. Andreas Ebel appelliert daher an alle Geflügelhalter - sowohl kommerzielle Betriebe als auch Hobbyhalter - sich unbedingt mit der Situation auseinanderzusetzen und umgehend vorbeugende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Bei der reinen Stallhaltung von Geflügel, das vorher im Freiland gehalten wurde, liege es in der Verantwortung des Tierhalters, seine Tiere auch im Stall artgerecht zu halten. Insbesondere Licht, gute Luftzufuhr und ausreichend Platz seien wichtig, um eine tierschutzgerechte Haltung zu gewährleisten. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand sei eine veterinärmedizinische Untersuchung durch den Hoftierarzt vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.

Landrat Dr. Andreas Ebel erinnert: „Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse registriert worden sein, muss dieses schnellstens nachgeholt werden.“ Geflügelhalter im Gifhorner Kreisgebiet wenden sich dafür an den Landkreis Gifhorn, Abteilung Veterinärwesen, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn, Tel. 05371 82-391 oder per E-Mail an veterinaeramt@gifhorn.de.


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