Geflügelpest bestätigt: Landkreis ordnet Stallpflicht an

Die Allgemeinverfügung, die diese Maßnahme regelt, wurde heute veröffentlicht und tritt ab morgen in Kraft.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Gifhorn. Im Landkreis Gifhorn hat sich der Verdacht auf einen Ausbruch der hochansteckenden Aviären Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) nun bestätigt. Es wird die Stallpflicht für gehaltenes Geflügel angeordnet, heißt es in einer Pressemitteilung am heutigen Freitag.



Das Friedrich-Löffler-Institut hat heute Morgen die entsprechenden Befunde übermittelt. In Reaktion auf den Ausbruch erlässt der Landkreis Gifhorn eine sofortige Stallpflicht für Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse). Betroffene Tiere müssen ab sofort in sicheren Ställen oder in geschützten Bereichen untergebracht werden, die vor dem Eindringen von Wildvögeln geschützt sind, um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.

Allgemeinverfügung tritt Samstag in Kraft


Die Allgemeinverfügung, die diese Maßnahme regelt, wurde heute veröffentlicht und tritt ab morgen in Kraft. Die Aufstallpflicht gilt zunächst auf unbestimmte Zeit für den gesamten Landkreis und betrifft sowohl private als auch gewerbliche Tierhaltungen.

Der Landkreis Gifhorn appelliert an alle Tierhalter, die Maßnahmen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe strikt einzuhalten und die aktuellen Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen.

Tote Tiere melden


Wer tote Vögel sieht, soll bitte das Veterinäramt des Landkreises Gifhorn per E-Mail informieren: veterinaerwesen@landkreis-gifhorn.de
Es wird um eine genaue Lagebeschreibung (gegebenenfalls Geokoordinaten) des Kadavers und eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme gebeten. Es werde versucht, die Kadaver zeitnah abzuholen. Fassen Sie die toten Vögel selber nicht an. Kranke Tiere können nicht behandelt oder untersucht werden. In der Regel ziehen sie sich zum Sterben zurück.