Gifhorn. Im Landkreis Gifhorn wird das Risiko eines Geflügelpesteintrages stetig beurteilt und aufgrund dessen entschieden, ob und ab wann eine Aufstallung des Geflügels für die Allgemeinheit verfügt wird. Da jedoch aufgrund der derzeitigen Lage schon absehbar sei, dass in der Zukunft eine Aufstallung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfolgen wird, sollten sich alle Geflügelhalter auf diese Situation einstellen, um bei Verfügung der Aufstallung schnell tierschutz- und tierseuchengerecht handeln zu können. Das berichtet der Landkreis in einer Pressemitteilung am Montag.
Für eine mögliche Aufstallung des Geflügels sollte sich vorab auf folgendes eingestellt werden: Das Geflügel wird dann voraussichtlich in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden und von oben gegen Einträge sicheren, dichten Abdeckung verfügenden Vorrichtung, die darüber hinaus auch mit einer gesicherten Schutzvorrichtung ausgestattet ist, gehalten werden müssen.
Um den Eintrag der Geflügelpest zu vermeiden, sollten Hobbyhalter den Kontakt zu Wildvögeln meiden. Auch sollten das Verfüttern von Speise- und Küchenabfällen oder Eierschalen eingestellt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen, sollen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Die Fütterung des eigenen Geflügels soll nicht außerhalb der Ställe erfolgen. Der Stall soll zudem vor unbefugtem Zutritt gesichert werden, was bedeutet, dass nur Personen in den Bestand rein dürfen, die diesen unbedingt aufsuchen müssen. Es soll auch eine Schutzkleidung getragen werden. Ferner gehören das Desinfizieren von Händen und Schuhen vor dem Betreten des Stalls zur Hygiene. Es dürfe auch kein Besuch von anderen Geflügelbeständen stattfinden. Darüber hinaus müssen sich die Stallungen in einem geeigneten, baulichen Zustand befinden. Eine regelmäßige Schadnagerbekämpfung soll ebenfalls erfolgen. Eierkartons sollen gleichermaßen nur einmal verwendet werden.
H5N1 in sechs Beständen nachgewiesen
Diese, wie auch weitere Hinweise, finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) sowie des Landkreises Gifhorn. Dr. Ann-Kathrin Mork, Leiterin der Abteilung Veterinärwesen des Landkreises Gifhorn, appelliert daher an alle Geflügelhalter, sich jetzt schon auf eine Aufstallung des Geflügels vorzubereiten und falls noch nicht erfolgt, das vorhandene Geflügel anzumelden. Die Abteilung Veterinärwesen ist unter der E-Mail-Adresse veterinaeramt@gifhorn.de oder unter der Telefonnummer 05371/82-391 erreichbar.
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am Mittwoch den Krisenstatus hinsichtlich der Geflügelpest amtlich festgestellt. Das Geflügelpestvirus H5N1 wurde in sechs Hausgeflügelbeständen in Niedersachsen nachgewiesen und somit der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Die Küsten-Landkreise – sowie viele weitere Landkreise im Norden Niedersachsens – haben aufgrund der Geflügelpestausbrüche und der Feststellungen des Erregers bei Wildvögeln eine Aufstallung des Geflügels angeordnet, um die Einschleppung des Erregers in Hausgeflügelbestände zu verhindern.
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