Geflügelpest: Gute Nachrichten für Tierhalter

Seit dem Herbst gilt im Landkreis Gifhorn eine Stallpflicht für Geflügel. Doch nun gibt es eine gute Nachricht.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Gifhorn. Die im Oktober angeordnete Stallpflicht für gehaltenes Geflügel wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Darüber informiert der Landkreis in einer Pressemeldung. Für Geflügelhalter bedeute dies eine spürbare Entlastung, dennoch bleibe Vorsicht weiterhin erforderlich.



Auslöser der Stallpflicht war der Nachweis des Geflügelpestvirus H5N1 bei verendeten Kranichen Ende Oktober im Landkreis Gifhorn. In der Folge wurden zahlreiche tote Wildvögel beprobt, das Virus wurde dabei unter anderem bei Wildgänsen festgestellt. Seit dem 12. Dezember habe es jedoch keine weiteren laborbestätigten Nachweise gegeben, zudem seien die Meldungen über Totfunde von Wildvögeln über den Jahreswechsel deutlich zurückgegangen. Geflügelpestausbrüche in privaten oder gewerblichen Geflügelhaltungen seien im Landkreis Gifhorn bislang nicht aufgetreten.

Trotz einer weiterhin vom Friedrich-Loeffler-Institut als hoch eingeschätzten Geflügelpestgefahr habe die gesunkene Zugaktivität der Wildvögel das Risiko eines Viruseintrags in hiesige Geflügelbestände reduziert. Auf dieser Grundlage hebt der Landkreis Gifhorn die allgemeine Stallpflicht auf.

Biosicherheitsmaßnahmen weiter umsetzen


Der Landkreis weist darauf hin, dass beim Nachweis des Geflügelpestvirus in einer Haltung der gesamte Bestand unabhängig von der Größe getötet und der Betrieb umfassend gereinigt und desinfiziert werden muss. Zudem wären Sperrzonen mit einem Radius von drei beziehungsweise zehn Kilometern einzurichten, verbunden mit umfangreichen Untersuchungen weiterer Bestände und wirtschaftlichen Einschränkungen. Alle Geflügelhalter werden daher gebeten, empfohlene Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin konsequent umzusetzen und sich organisatorisch auf eine gegebenenfalls erneut notwendige Aufstallung vorzubereiten. Informationen zu Schutzmaßnahmen sind auf der Website des Friedrich-Loeffler-Instituts verfügbar.

Für Rückfragen und Meldungen von Verdachtsfällen oder toten Wildvögeln können sich Bürger bitte an das Veterinäramt des Landkreises Gifhorn unter der E-Mail-Adresse veterinaerwesen@landkreis-gifhorn.de wenden.