Gifhorn. Die Geflügelpest bleibt weiterhin ein akutes Thema im Landkreis Gifhorn. Aufgrund der anhaltend hohen Gefährdungslage hat der Landkreis entschieden, die bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Virus auch im Dezember unverändert fortzuführen. Die seit dem 20. Oktober geltende Aufstallpflicht für Geflügel bleibt somit weiterhin in Kraft – unabhängig von der Größe des Bestands und der Art der Haltung. Das teilte der Landkreis in einer Presseinformation mit.
Besonders betroffen ist der Landkreis Gifhorn wegen seiner Lage in einem zentralen Zuggebiet für Kraniche und Wildgänse. Seit Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) wurden mehrere Fälle bei Wildvögeln bestätigt. Fachleute gehen jedoch von einer weitaus höheren Dunkelziffer aus, da Beprobungen nur eingeschränkt möglich sind.
Aufstallung unter Schutzvorrichtung erlaubt
„Die Kombination aus hoher Wildvogeldichte und über 5.000 Geflügelhaltungen im Landkreis macht konsequente Schutzmaßnahmen weiterhin zwingend erforderlich“, betont das Veterinäramt. Die flächendeckende Aufstallung sei eine sachgerechte und verhältnismäßige Maßnahme zur Eindämmung der Seuche.
Tierhalterinnen und Tierhalter haben weiterhin die Möglichkeit, ihre Tiere unter geschützten Vorrichtungen zu halten – etwa unter Netzen oder Dächern –, sofern diese einen direkten Kontakt mit Wildvögeln zuverlässig verhindern. Dabei ist eine Maschenweite von maximal 25 Millimetern zulässig.
Situation bleibt angespannt
Eine Entspannung der Lage ist derzeit nicht in Sicht. Die kalten Temperaturen und die laufenden Vogelzugbewegungen erhöhen das Risiko einer weiteren Ausbreitung. Eine Neubewertung der Lage ist frühestens Anfang 2026 vorgesehen.
Bis zum 5. Dezember wurden in Niedersachsen insgesamt 436 Fälle von HPAI bei Wildvögeln registriert. Besonders die hohe Mobilität der Kraniche begünstigt die Verbreitung des Virus auf andere Wildvogelarten und in Geflügelhaltungen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Ausbreitungsrisiko weiterhin als hoch ein – insbesondere bei unzureichender Biosicherheit in Kleinhaltungen.
Appell an Geflügelhalter
Das Veterinäramt des Landkreises appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und zu verstärken. Nur durch konsequenten Schutz der Tiere vor Wildvögeln und die Umsetzung der geltenden Empfehlungen lässt sich eine weitere Verbreitung des Virus wirksam verhindern.
Für Fragen, Hinweise auf Verdachtsfälle oder tote Wildvögel steht das Veterinärwesen des Landkreises per E-Mail zur Verfügung:
veterinaerwesen@landkreis-gifhorn.de

