Geflügelpest: Landkreis Gifhorn trifft vorbeugende Maßnahmen

Landkreis ordnet Stallpflicht und verschärftere Hygienemaßnahmen für Betriebe an.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Gifhorn.Aufgrund der Ausbreitung der Geflügelpest (Aviäre Influenza, Untertypen H5N8 und H5N5) erlässt der Landkreis Gifhorn zwei Allgemeinverfügungen zum Schutz der Geflügelbestände im Kreisgebiet. Die Allgemeinverfügungen traten am Sonntag, 22. November 2020, in Kraft und gelten sowohl für kommerzielle Geflügelzüchter als auch private Vogelhalter.


Zum einen wird eine Stallpflicht für Geflügel in bestimmten Gebieten des Landkreises Gifhorn ausgesprochen. Hierbei handelt es sich um die Bereiche rund um den Tankumsee, um die Zuckerteiche bei Meine und entlang der Oker bis zum Zusammenfluss mit der Aller sowie ab dem Zusammenfluss entlang der Aller bis zur Kreisgrenze nach Celle. Die genauen Bereiche können der Allgemeinverfügung entnommen werden. Derzeit betreffen die Maßnahmen nur wenige Geflügelzüchter.

Zum anderen werden verschärftere Hygienemaßnahmen für Betriebe mit weniger als 1.000 Tieren angeordnet. Für Betriebe mit mehr als 1.000 Tieren gelten bereits unabhängig von gesonderten Schutzmaßnahmen schärfere Hygieneregelungen. Die Hygienemaßnahmen müssen im gesamten Landkreis Gifhorn eingehalten werden. Die genauen Maßnahmen können in der Allgemeinverfügung über die Schutzmaßnahmen nachgelesen werden.

„Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Geflügelbestände im Landkreis Gifhorn zu schützen“, erklärt Landrat Dr. Andreas Ebel. „Wenn sich die Betriebe konsequent an die Vorgaben halten, können wir verhindern, dass die Geflügelpest dem Landkreis Gifhorn erreicht. Dabei handelt es sich um eine reine Schutzmaßnahme, unser Veterinäramt ist diesbezüglich gut aufgestellt.“

Über das Zugverhalten von Wildvögeln konnte die Geflügelpest von Ost- nach Mitteleuropa vordringen. Der Erreger verbreitet sich überwiegend über den Kot der Tiere und wird so auch eine Gefahr für Nutz- und Privatvögel. Das Virus führt bei Geflügel und anderen Vögeln zu schweren Krankheitsverläufen, an denen die Tiere verstreben können. Die vorbeugenden Maßnahmen sind notwendig um die spätere Tötung von Geflügelbeständen zu verhindern. Für Menschen ist die Geflügelpest ungefährlich.

Die Allgemeinverfügungen können auch auf der Homepage des Landkreises Gifhorn gefunden werden. Weitere Informationen sind auch auf den Internetseiten des Friedrich- Löffler-Instituts (www.fli.de) und des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.laves.niedersachsen.de) zu finden. Werden mehrere tote Wildvögel gefunden, können diese dem Veterinäramt des Landkreises Gifhorn unter der Telefonnummer 05371/82-391 oder per E-Mail an veterinaeramt@gifhorn.de gemeldet werden. Ebenfalls können dem Veterinäramt Hinweise auf unklare Erkrankungs- oder Todesfälle bei Hausgeflügel gegeben werden.


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