Geflügelpest: Was Vogelhalter jetzt wissen müssen

Im Landkreis Gifhorn besteht der Verdacht eines Ausbruchs der Geflügelpest.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Gifhorn. Bei einem Kranich, der im Landkreis Gifhorn in der Ortschaft Wasbüttel gefunden wurde, wurde der Verdacht eines Ausbruchs der sogenannten Geflügelpest festgestellt. Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat den Verdacht bestätigt, die Feststellung durch das Friedrich-Löffler-Institut steht noch aus. Weitere Verdachtsfälle liegen vor. Darüber informiert der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung.



Unter Geflügelpest versteht man die Infektion mit dem hochansteckenden aviären Influenzavirus. Diese Viren können insbesondere Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasservögel infizieren. Ziervögel können ebenfalls von einer Infektion betroffen werden. Mit dem Virus infizierte Wildvögel tragen zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände bei – teilweise sind die Tiere auch nur symptomlose Träger des Erregers. Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der infizierten Vögel. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und verursachen neben Qualen der Tiere auch immense wirtschaftliche Schäden. Wenn die Geflügelpest ausbricht, müssen die Tiere eines betroffenen Bestandes deswegen zur Vermeidung der Ausbreitung auf andere Bestände umgehend getötet werden.

Aufstallungspflicht möglich


Größte Wichtigkeit hat daher der Schutz der Tiere vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAI-Infektionen. Dazu müssen die empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent eingehalten und ständig überprüft werden. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter (kommerzielle, private sowie Rassegeflügelhalter) gesetzlich verpflichtet. Für alle Geflügelhalter (insbesondere für Freilandhaltungen und Offenstallsysteme) ist es wichtig, Vorsorge zu treffen, um ihre Geflügelbestände vor einem Eintrag des Virus der Aviären Influenza zu schützen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, zu verhindern, dass das Geflügel Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen hat. Eine Pflicht zur Aufstallung von Geflügel zieht der Landkreis Gifhorn nach einer Risikoanalyse in Erwägung. Die Geflügelhalter sollen sich auf eine eventuelle Pflicht zur Aufstallung einrichten.

Erhöhte Wachsamkeit wichtig


Weiterhin weist der Landkreis Gifhorn darauf hin, dass Futterlagerplätze und Wasserareale im und außerhalb des direkten Tierhaltungsbereichs besonders seuchensensible Bereiche für Übertragungen der Geflügelpest sind. Für ein schnelles Erkennen von Verdachtsfällen von Geflügelpest ist eine erhöhte Wachsamkeit unerlässlich. Bei einem Anstieg von Geflügelverlusten oder deutlichen Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme hat der Halter unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt durchführen zu lassen. Dabei ist auch immer auf Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen. Noch nicht angemeldete Geflügelhaltungen sind unverzüglich unter der E-Mail-Adresse veterinaerwesen@landkreis-gifhorn.de anzumelden.

Tote Vögel sollen gemeldet werden


Wer tote Vögel sieht, soll das Veterinäramt des Landkreises Gifhorn per E-Mail informieren: veterinaerwesen@landkreis-gifhorn.de. Wichtig sei dabei eine genaue Lagebeschreibung (gegebenenfalls Geokoordinaten) des Kadavers und eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Es werde versucht, die Kadaver zeitnah abzuholen. Tote Vögel sollten nicht angefasst werden. Kranke Tiere könnten nicht behandelt oder untersucht werden – in der Regel ziehen sie sich zum Sterben zurück.

Die Influenza-Viren des Menschen gehören zur gleichen Gruppe wie die Influenza-Viren bei Vögeln. Aufgrund der sehr hohen Mutationsfreudigkeit speziell dieser Art von Viren, könne ein zoonotisches Potenzial nicht ausgeschlossen werden. Eine direkte Gefahr für die Bevölkerung bestehe im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht, so der Landkreis.

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