Geförderter Wohnungsbau: Stadt Gifhorn will Handlungskonzept nachjustieren

Die 2018 beschlossenen Vorgaben hätten sich in der Praxis als nur schwer umsetzbar erwiesen.

Symbolbild
Symbolbild | Foto: pixabay

Gifhorn. Mehr sozial verträglichen Wohnraum schaffen. Dieses Ziel vor Augen, hat der Rat der Stadt im Juni 2018 beschlossen, dass in allen Baugebieten, für die erstmals ein Bebauungsplan aufgestellt wird, 20 Prozent der neu errichten Wohneinheiten öffentlich gefördert sein sollen. Sieben Jahre später will die Stadt ihr Handlungskonzept Wohnen nun nachjustieren, denn die Vorgaben seien so nur schwer umzusetzen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Gifhorn.



Über die entsprechende Beschlussvorlage wird im Ausschuss für Stadtplanung, Bauordnung, Umwelt und Verkehr am 9. September beraten. An der 20-Prozent-Quote soll sich nichts ändern. Sie sei realistisch. Doch bislang gelte die 20-Prozent-Quote für jeden neuen Bebauungsplan, egal ob dort Eigenheime, Reihen- und Doppelhäuser als Bebauung festgesetzt wurden. Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass das nur schwer umsetzbar seit. Als hinderlich habe sich auch die Festlegung herausgestellt, dass öffentlich geförderter Wohnungsbau nur dann als solcher gilt, wenn er durch die N-Bank gefördert wurde.

Nur im Geschosswohnungsbau umsetzbar


Die Erfahrung habe gezeigt, dass öffentlich geförderter Wohnraum nur im Geschosswohnungsbau umzusetzen sei. In den Bebauungsplangebieten, in denen als Bauweise Einzel- und Doppelhäuser festgesetzt wurden, sei praktisch kein sozialer Wohnraum entstanden. Investoren entschieden sich für ein anderes Grundstück. Fazit: Die Flächen mit einer „S“-Festsetzung (S sozialer Wohnraum) seien nach den bisherigen Erfahrungen nur schwer vermarktbar.

Was also soll sich ändern?
Die Zielrichtung des Ratsbeschlusses ist es, günstigen Wohnraum zu schaffen. Deshalb soll grundsätzlich in jedem Bebauungsplan, der ein neues Baugebiet erschließt, die Quote des sozial geförderten Wohnungsbaus (20 Prozent) umgesetzt werden. Absicht sei dabei, sozialen beziehungsweise preisgünstigen Wohnraum unabhängig von der N-Bank zu schaffen. In jedem der neuen Baugebiete sollen deshalb eine oder mehrere Flächen für Geschosswohnungsbau festgesetzt werden.

Frei in der Auswahl der Grundstücke


In Planungsgebieten, die durch Vorhabenträger erschlossen und mit denen städtebauliche Verträge abgeschlossen werden, sollen Reglungen zur Umsetzung der 20-Prozent-Quote getroffen werden. Dabei soll der Vorhabenträger aber frei in der Auswahl der Grundstücke sein, die er für sozialen Wohnungsbau nutzen will. 



Mit dem Verzicht auf die Erstattung von Planungskosten für die Erstellung von Bauleitplänen durch den Vorhabenträger an die Stadt will die Verwaltung im Einzelfall einen Betrag zur Kostenreduzierung leisten. Beim Erreichen der 20-Prozent-Quote soll auch die GWG eine stärkere Rolle spielen. Weniger Neubau dafür mehr Sanierung der vorhandenen Wohnungen und entsprechende Mietpreis- und Belegungsbindung könnten dabei helfen. Seitens der Stadt können die „alten“ rechtskräftigen Bebauungspläne dahingehend geändert werden, dass die Planungen der Genossenschaft umgesetzt werden können.