Gifhorn. Der Ärztemangel im ländlichen Raum ist ein Problem, das die Menschen und auch die Politik schon länger beschäftigt. Auch im Landkreis Gifhorn zeichne sich diese Entwicklungen zunehmend ab. Gebietsweise sei bereits ein Mangel an Allgemeinmedizinern sowie Fachärzten und Psychotherapeuten vorhanden. Der Landkreis will dem mit einer neuen "Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärzten und Psychotherapeuten" begegnen. Darüber berät der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Regionalentwicklung am kommenden Dienstag. Eine Entscheidung trifft der Kreistag im April.
Um der Unterversorgung mit Ärzten im Kreisgebiet entgegenzuwirken, müssten finanzielle Anreize geschaffen werden, heißt es in der Begründung des Beschlussvorschlages. Der Landkreis habe in enger Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) die Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärzten sowie Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeutenen entwickelt. Es soll eine einmalige finanzielle Unterstützung zur Neuansiedlung, Übernahme einer Praxis sowie Errichtung einer Zweigpraxis im Landkreis Gifhorn gewährt werden.
Ärzte für fünf Jahre verpflichtet
Die Höhe der Förderung soll sich nach den in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mitteln richten und einmalig je Empfänger bis zu 50.000 Euro bei einem vollen Versorgungsauftrag betragen. Um die ärztliche Versorgung im Landkreis Gifhorn langfristig zu stärken, werden die Empfänger der Förderung verpflichtet, die Praxis oder Niederlassung für mindestens fünf Jahre aufrechtzuerhalten, beziehungsweise für mindestens zweieinhalb Jahre davon selbst zu führen. Bei einer Abgabe der Praxis müsse sichergestellt werden, dass die Verpflichtung auf die verbleibenden Jahre bis zur Vollendung der Fünfjahresfrist auf den neuen Praxisinhaber übergeht.
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der Abteilung Wirtschaftsförderung des Landkreises vorgesehen. Diese wird auch die eingehenden Anträge prüfen, das Antragsverfahren begleiten und die Förderung bei einer positiven Stellungnahme der Vertreter der KVN und des für Fachbereich Gesundheit zuständigen Vorstands bewilligen.
Schon ab Juli soll es losgehen
Die Richtlinie soll bereits ab dem 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten und ist bis zum 31. Dezember 2028 befristet. Im Haushaltsjahr 2022 würden noch genügend Haushaltsmittel aus dem Budget der KMU-Förderung bereitstehen, so die Verwaltung.
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