Gesundheitsamt überlastet: Landrat appelliert an Bürger

Wegen der hohen Infektionszahlen kommt der Landkreis Gifhorn an seine Kapazitätsgrenzen. Nun appelliert der Landrat an die Bürger.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Gifhorn. Durch die hohe Anzahl an Neuinfektionen kommt das Gifhorner Gesundheitsamt an seine Kapazitätsgrenzen und kann nicht mehr mit allen Kontaktpersonen zeitnah in Verbindung treten. Das berichtet die Stadt Gifhorn in einer Pressemitteilung. In der Regel erfolgt die erste Kontaktaufnahme telefonisch und anschließend per Brief, der weitere wichtige Informationen erhält. Nun bittet die Verwaltung aber um Hilfe der Bürger.


Das Gesundheitsamt ist in der Pandemie-Bekämpfung zwingend auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Nach der Absonderungsverordnung des Landes Niedersachsen sind Personen – deren Testergebnis positiv ausfällt – dazu verpflichtet, sich unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden und selbst in Quarantäne zu begeben. Für diese Meldungen hat die Kreisverwaltung unter coronapositiv@gifhorn.de ein eigenes E-Mail-Postfach eingerichtet. Aber eine schnelle Antwort auf diese Meldung ist laut der Stadt nicht mehr garantiert. Durch die hohen Infektionszahlen ist das Gesundheitsamt nach eigener Aussage längst an der Kapazitätsgrenze angelangt.

Allein am vergangenen Samstag seien insgesamt 146 Neuinfektionen in den vorangegangenen 24 Stunden nachgewiesen worden. In den letzten sieben Tagen habe die Behöhre insgesamt 539 Neuinfektionen gezählt. Insgesamt seien Stand 2. Dezember rund 1.033 Personen im Landkreis Gifhorn nachweislich infiziert.

"Durchschnittlich zehn bis 25 Kontaktpersonen"


„Jede positive Person hat durchschnittlich zehn bis 25 Kontaktpersonen, die lückenlos ermittelt werden müssen, um die Infektionsketten wirksam unterbrechen zu können“, erklärt Landrat Tobias Heilmann. „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich darum, bei einem positiven Testergebnis per E-Mail Kontakt zum Gesundheitsamt aufzunehmen, seine Kontaktpersonen vorab zu informieren und an das Gesundheitsamt zu übermitteln. Des Weiteren sind die positiv getestete Person und die im Haushalt lebenden Personen dazu verpflichtet, sich unverzüglich abzusondern. Die Bekämpfung der Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aufgrund der aktuellen Infektionslage nur gemeinsam zu bewältigen ist. Daher sind wir zwingend auf Ihre Mithilfe angewiesen!“


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