Gifhorn. Am vergangenen Mittwoch hatte der Rat der Stadt Wolfsburg einstimmig beschlossen, dass Besitzer von freilaufenden Katzen künftig ihre Tiere nicht nur einer Kastration unterziehen und mit einem Chip kennzeichnen lassen müssen, sondern diese auch in einem Haustierregister aufnehmen lassen müssen. Doch wie sieht es in Gifhorn aus?
Als Hintergrund für die Änderung der Verordnung über die Kastrationspflicht von Katzen beruft sich die Wolfsburger Stadtverwaltung darauf, dass bloße Kennzeichnungsflicht nicht ausreiche. Eine Kennzeichnung durch einen Mikrochip seiwertlos, wenn sie nicht mit den Tier- oder Halterdaten in einer zentralen Datenbank kombiniert werde. Erst beides zusammen ermögliche eine Identifizierung des Tieres.
regionalHeute.de hat bei der Stadtverwaltung nachgefragt, wie diese den Vorstoß der Wolfsburger beurteilt und ob eine vergleichbare Lösung auch inGifhorn in Betracht gezogen werden könnte. Annette Siemer,Pressesprecherin der Stadt Gifhornverweist hierbei aufdie erst im vergangenen Dezember vom Rat beschlossene Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Stadt Gifhorn. Diese schreibt vor, dass alle Katzenhalter, die ihrer Katze Freigang gewähren, diese vom Tierarzt kastrieren und kennzeichnen lassen müssen. Ob die Verordnung künftig wie in Wolfsburg noch um die Registrierungspflicht erweitert werde, könne derzeit noch nicht gesagt werden, so Siemer. "Bisher bestehen aufgrund der kurzen Geltungsdauer kaum Erfahrungswerte."
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