Gifhorn. Die sieben Tage Inzidenz von 50 hat jetzt auch den Landkreis Gifhorn erreicht. Somit gilt ab Donnerstag im gesamten Landkreis die 3G-Regelung in Kraft. Das teilt der Landkreis Gifhorn in einer Presseinformation mit.
Gemäß der niedersächsischen Corona-Verordnung stellt der Landkreis Gifhorn mit der Allgemeinverfügung vom heutigen Dienstag diese Überschreitung fest. Damit gelten ab dem kommenden Donnerstag im gesamten Kreisgebiet verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen – insbesondere die 3G-Regel wird aktiv.
Folgende Infektionsschutzmaßnahmen sind neu
Durch die 3G-Regel können nur noch Personen die folgenden Einrichtungen besuchen beziehungsweise Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind.
1. Teilnahme an Sitzungen, Zusammenkünften oder Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 und maximal 1.000 Personen.
Diese Vorgabe gilt auch für geschlossene Räume von Kinos, Theatern und weiteren Kultureinrichtungen; Zoos, botanische Gärten und Freizeitparks
2. Gastronomie in geschlossenen Räumen
3. Nutzung von Beherbergungsstätten wie Hotels, Jugendherbergen und so weiter
4. Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen
5. Nutzung von Sportanlagen beziehungsweise Sport in geschlossenen Räumen. Dazu zählen auch Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen, Spaßbäder, Thermen und Saunen.
Eine übersichtliche Darstellung aller Infektionsschutzmaßnahmen stellt das Land Niedersachsen auf ihrer Homepage zur Verfügung. Eine Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmen ist erst möglich, wenn die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises Gifhorn den Schwellenwert von 50 an fünf aufeinander folgenden Werktagen wieder unterschreitet. Diese Unterschreitung stellt der Landkreis Gifhorn wiederum per Allgemeinverfügung fest. Sofern das Infektionsgeschehen im Landkreis Gifhorn wieder abnimmt, informiert die Kreisverwaltung rechtzeitig.
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