Glasfaserausbau im Papenteich verzögert sich

Der Zuschlag konnte nicht erteilt werden, da ein unterlegener Anbieter Rechtsmittel eingelegt hat.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Papenteich. Der Landkreis Gifhorn plant über Fördermittel des Bundes und des Land Niedersachsens die Glasfasererschließung der unterversorgten Adressen - also jene Gebiete, die von keinem hiesigen Telekommunikationsanbieter ausreichend versorgt werden können. In der Samtgemeinde Papenteich konnte die ursprüngliche Prognose für den Baubeginn nicht eingehalten werden, da der Zuschlag für die Baumaßnahmen aus rechtlichen Gründen noch nicht erteilt werden konnte. Das berichtet der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung.


Im Gegensatz zu der Telekommunikationsbranche ist der Landkreis Gifhorn ein Teil der öffentlichen Hand und somit verpflichtet für die Durchführung von Betriebs-, Planungs- und Baumaßnahmen ein Vergabeverfahren durchzuführen. Aufgrund des Gesamtinvestitionsvolumens sind dabei alle Ausschreibungen europaweit durchzuführen. Der Landkreis Gifhorn beabsichtigte nach Auswertung aller eingegangen Angebote den Zuschlag für die Samtgemeinde Papenteich im Mai 2021 einem Bieter zu erteilen. Wie es bei Vergabeverfahren dieser Art und vor allem in der Baubranche nicht unüblich und zulässig ist, hat ein unterlegener Bieter gegen dieses Vorhaben Rechtschutz ersucht. Die Vergabekammer Niedersachsen musste somit in das Verfahren mit einbezogen werden und der Zuschlag konnte nicht wie geplant erteilt werden. Das Verfahren bei der Vergabekammer benötigte aufgrund der Vielzahl der vorliegenden Rechtschutzersuchen von unterliegenden Bietern eine längere Zeit. Durch die langen Liegezeiten verzögerte sich auch der ursprüngliche Zeitplan des Baubeginns.

Beschwerde beim Oberlandesgericht Celle


Der weitere Ablauf sieht vor, dass die Kreisverwaltung gegen die Entscheidung der Vergabekammer Beschwerde beim Oberlandesgericht Celle (OLG) einlegt und hier eine Eilentscheidung binnen von fünf Wochen erwirken möchte. Sofern das OLG dem Landkreis Gifhorn Recht gibt, kann im September der Zuschlag erteilt und darauf die Auftaktgespräche mit dem beauftragten Tiefbauunternehmen begonnen werden. „Ich kann das Warten auf den schnellen Glasfaseranschluss vollkommen nachvollziehen“, erklärt Landrat Dr. Andreas Ebel. „Die Kreisverwaltung wird ihr Möglichstes tun, um schnellstmöglich den Spatenstich zu setzen und den späteren Bauablauf wieder einzuholen, sobald eine endgültige Entscheidung beim OLG getroffen ist.“