Glasfaserausbau: Was wird aus den weißen Flecken im Papenteich?

Das Ausschreibungsverfahren musste aufgehoben werden und soll neu gestartet werden. Unter erschwerten Bedingungen.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Papenteich. Der Landkreis Gifhorn erhält für die Glasfasererschließung von Marktlücken im gesamten Kreisgebiet (weiße Flecken) Fördermittel des Bundes und des Landes Niedersachsen. Diese Fördermittel bezieht der Landkreis, da ein Ausbau durch den Markt aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgt. Während im Großteil des Kreisgebietes die Baumaßnahmen bereits gestartet und teils abgeschlossen sind, konnte der Auftrag für den Bereich der Ortschaften Abbesbüttel, Bechtsbüttel, Groß Schwülper, Rothemühle, Walle, Lagesbüttel, Rolfsbüttel und Warmbüttel nicht vergeben werden. Nun teilt der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung mit, dass die Ausschreibung aufgehoben und neugestartet werden muss.



Eigentlich sollte der Auftrag im vergangenen Jahr erteilt werden. Im Zuge dieses Vorhabens legte ein unterlegener Bieter Rechtsmittel ein – der Sachverhalt ging über die Vergabekammer bis vor das Oberlandesgericht Celle, sodass sich ein mehrmonatiger Prozess entwickelte. Schließlich setzte das Gericht das Verfahren wieder in die Prüfphase zurück. Eine Beauftragung könne unter den gegebenen Umständen jedoch nicht mehr erfolgen, so der Landkreis.

Kein Mitverlegen möglich


Im Zuge der Thematik Glasfaserausbau wird nach wie vor zwischen weißen, also förderfähigen, und schwarzen, nicht förderfähigen, Flecken unterschieden. Bereits im vergangenen Jahr wurden nahezu alle Verbindungsstrecken zwischen den oben genannten Ortschaften durch eigenwirtschaftlich agierende Telekommunikationsunternehmen mit Glasfaser bestückt, um die schwarzen Flecken versorgen zu können. Dies sind Adressen, die der Landkreis Gifhorn nicht ausbauen darf. „Grundsätzlich kann der Landkreis Gifhorn an dieser Stelle seine Leitungen vorab mitverlegen lassen. In diesen Fällen wurden die Leitungen des Privatunternehmens jedoch zulässigerweise in Minderdeckung verlegt. Dies deckt sich nicht mit unseren Vorgaben, in mindestens 60 bis 80 Zentimetern Tiefe zu verlegen, sodass keine Mitverlegung realisiert werden konnte. Eine Mitnutzung dieser Trassen ist aufgrund der zu flachen Verlegetiefe ebenfalls nicht möglich“, erklärt Landrat Tobias Heilmann die problematische Entwicklung.

Bei allen Verlegemaßnahmen für den geförderten Ausbau sei zusätzlich eine umfangreiche Dokumentation vorzunehmen – ein Prozess, an den die Privatunternehmen nicht gebunden seien. Vor allem der zeitliche Aufwand diese anzufertigen sei für viele Unternehmen ein Ausschlusskriterium, da es den eigenen Ausbau verzögere.

Kein Spielraum


Durch die nunmehr bestückten Wege falle die Option einer offenen Bauweise an vielen Strecken weg. Dadurch müssten ausgeschriebene Leistungspositionen soweit geändert werden, dass nicht mehr gewährleistet werden könne, mit der Zuschlagserteilung auch das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen. „Das Vergaberecht lässt uns an dieser Stelle leider keinen Spielraum, sodass die Aufhebung des Verfahrens unausweichlich ist. Wir bedauern diese Entwicklung sehr, können jedoch keine andere Entscheidung treffen“, teilt Landrat Tobias Heilmann mit.

Gleichermaßen teilt der Landkreis Gifhorn mit, dass ein Bieter die Aufhebung der Ausschreibung gerügt und einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Land Niedersachsens gestellt hat. Der Landkreis will die Öffentlichkeit bei weiteren Entwicklungen informieren und prüft intensiv, wie die Erschließung in der Samtgemeinde Papenteich nach Abschluss des Verfahrens vor der Vergabekammer realisiert werden kann.


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