Gifhorn. Der Rat der Stadt hat am Montag im nicht öffentlichen Teil der Sitzung dem Verkauf des städtischen Grundstückes in der Braunschweiger Straße 25 an den Erstplatzierten zugestimmt. Im März 2019 hatte der Rat beschlossen, dass das Grundstück im Rahmen einer Konzeptvergabe veräußert werden sollte und bestimmte Kriterien zur Vergabe des Grundstückes beschlossen. Dies berichtet die Stadt Gifhorn in einer Pressemitteilung.
„Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis“, sagt Bürgermeister Matthias Nerlich. „Es hat sich einmal mehr bestätigt, dass die Konzeptvergabe ein gutes Instrument ist, um mehr städtebauliche Qualität für Neubauvorhaben zu erreichen. Vor allem aber können wir so von vornherein festlegen, worauf wir als Stadt besonderen Wert legen.“
Vier Angebote lagen vor
Insgesamt zwölf Unternehmen hatten die Vergabeunterlagen angefordert, bei der am 28. November 2019 durchgeführten Submission lagen vier Angebote vor. Die Wertung der Kriterien erfolgte zu 30 Prozent über den Preis und zu 70 Prozent über das vorgelegte Konzept, wobei das Konzept aus harten und weichen Kriterien bestand. Zu den harten Kriterien zählten unter anderem der geförderte Wohnungsbau, die Anzahl der Stellplätze, die Ausschöpfung der Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl sowie die Beauftragung lokaler Unternehmer. Die weichen Kriterien teilten sich auf in optische Aspekte, Gestaltungskonzept, Einfügen des Gebäudes in die Umgebung und Nutzungskonzept. Die Auswertung wurde im Rathaus getroffen, daran beteiligt waren ein Architekt, eine Stadtplanerin, die Liegenschaftsverwaltung und die Vergabestelle.
Im Wesentlichen erfüllten alle vier Angebote die festgelegten Kriterien, wobei jedoch ein Anbieter mit deutlichem Abstand die höchste Punktzahl erlangte. Die Ratsmitglieder beauftragten gestern die Verwaltung, mit diesem Unternehmen einen Vertrag zur projektbezogenen Umsetzung des eingereichten Konzeptes zu schließen und den Kaufvertrag abzuschließen. Der Bebauungsplan soll im Anschluss daran im Sinne der zukünftigen Bebauung geändert werden. Sollten die Verträge mit dem Erstplatzierten nicht zustande kommen, wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem jeweils Nächstplatzierten die Verträge abzuschließen.
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