Haushaltsentwurf: Landkreis will Städte und Gemeinden erheblich finanziell entlasten

Durch eine Senkung der Kreisumlage sollen die Gemeindehaushalte im Zeitraum 2021 bis 2024 um rund 23 Millionen Euro entlastet werden.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Landkreis Gifhorn. Bereits am 23. Juni hatte der Gifhorner Kreistag beschlossen, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit einer Soforthilfe in Höhe von fünf Millionen Euro aufgrund der coronabedingten Gebührenausfälle und erhöhten Kosten für die Kindertagesstätten und Krippen finanziell zu entlasten. Wie der Landkreis in einer Pressemitteilung berichtet sieht der Haushaltsentwurf für die kommenden Jahre eine weitere erhebliche finanzielle Entlastung vor.


Ebenfalls im Juni war Landrat Dr. Ebel beauftragt worden, im September wegen der zu erwartenden Einbrüche bei den gemeindlichen Steuereinnahmen Gespräche mit Vertretern der Gebietseinheiten über die Ausgestaltung der Kreisumlage in den Jahren 2021 bis 2024 zu führen. Nach gemeinsamen Besprechungen mit den Hauptverwaltungsbeamten der Städte, Samtgemeinden und der Gemeinde Sassenburg wird nun seitens der Kreisverwaltung eine bis dato beispiellose Senkung der Kreisumlage mit einer Entlastung der Gemeindehaushalte um rund 23 Millionen Euro im Zeitraum 2021 bis 2024 vorgeschlagen.

Landrat Dr. Ebel betont: „Damit übernimmt der Landkreis die Verantwortung für seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die unter erheblichen Einnahmeausfällen aufgrund der Corona-Pandemie leiden. Ich bin überzeugt, dass wenn der Kreistag das vorgesehene Corona-Entlastungspaket von insgesamt fast 30 Millionen Euro beschließt, dies in den nächsten Jahren eine spürbare und notwendige Entlastung für unsere Städte und Gemeinden bringen wird.“

Zusätzliche Kreditaufnahme erforderlich


Die Deckung des dadurch in der Finanzplanung des Landkreises entstehenden Defizits soll durch eine erhebliche Aufzehrung der Überschussrücklage aus den Vorjahren und einer zusätzlichen Kreditaufnahme erfolgen.

Der Landrat wird dem Kreistag am 28. Oktober dieses Hilfs- und Entlastungspaket mit dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021 vorlegen. Der Kreistag wird über den Vorschlag dann nach den Haushaltsberatungen im Dezember 2020 abschließend entscheiden.


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