Hindenburgstraße soll dauerhaft für Durchgangsverkehr gesperrt werden

Laut Allgemeinverfügung wird der Individualverkehr an Juli verbannt. Grund ist der Umbau der Bushaltestelle "Steinweg".

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Symbolbild | Foto: pixabay

Gifhorn. Ab Juli dieses Jahres sollen Hindenburgstraße und Michael-Clare-Straße im Bereich der Fußgängerzone dauerhaft für den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Selbst Radfahrer sollen zu bestimmten Zeiten absteigen. Das hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Gifhorn Mitte Januar beschlossen. Die diesbezügliche Allgemeinverfügung wurde am 24. Januar öffentlich bekannt gegeben.



Hintergrund ist der, dass die Bushaltestelle "Steinweg" in der Hindenburgstraße barrierefrei umgestaltet werden muss. Hierfür müsse die derzeitige Verkehrsinsel, die der Querungshilfe dient, verschwinden. Die "Insellage" der Bushaltestellen soll aufgegeben und diese jeweils pro Fahrtrichtung an die Straße verlegt werden. Um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten, aber auch um Rückstaus zu verhindern, sei dann für den motorisierten Individualverkehr kein Platz mehr.

Es gibt Ausnahmen


Daher wird per Allgemeinverfügung mit Wirkung zum 1. Juli die Widmungen für den öffentlichen Verkehr im Bereich der Hindenburgstraße (Einmündung Knickwall bis Steinweg), des Steinwegs zwischen Hindenburgstraße und Michael-Clare-Straße sowie auf der gesamten Michael-Clare-Straße teilweise eingezogen. Teilweise bedeutet: Es gibt Ausnahmen. Neben Fußgängern und den Linienbussen betrifft dies den Rettungsverkehr und klar durch Anschriften definierte Anwohner. Radverkehr soll nur zu bestimmten Zeiten gestattet sein.

Da die Stadt verpflichte sei, die Barrierefreiheit der Haltestelle herzustellen, sei die Verwaltung zu der Entscheidung gekommen, dass die Einschränkung des Individualverkehrs verhältnismäßig sei. Die Testphase im vergangenen Jahr habe gezeigt, dass durch eine Sperrung keine Überlastung der Ausweichstrecken zu erwarten sei.

Keine aufschiebende Wirkung


Um eine aufschiebende Wirkung von Widersprüchen und Anfechtungsklagen zu verhindern, wurde in der Allgemeinverfügung die sofortige Vollziehung der Maßnahme angeordnet. Das hierfür nötige öffentlichen Interesse wird in der Verfügung schriftlich begründet. Nachlesen kann man das hier. Gegen die Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Braunschweig Klage erhoben werden.

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