Hohe Auslastung im Gesundheitsamt: Bescheinigungen können sich verspäten

Der Landkreis bittet die Arbeitgeber, auch zertifizierte Schnelltestergebnisse zu akzeptieren.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Gifhorn. Die Anzahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus ist in der aktuellen Welle anhaltend hoch. Erstmals meldete der Landkreis Gifhorn in der vergangenen Woche über 1.000 Neuinfektionen binnen 24 Stunden. Die Meldung der Neuinfektionen an das Landesgesundheitsamt (NLGA) und das Robert-Koch-Institut (RKI) läuft seitens des Gifhorner Gesundheitsamtes weiterhin nahezu ohne Verzug. Allerdings wirkt sich die hohe Anzahl an Neuinfektionen auf nachrangige Arbeiten aus. Diese können sich auch deutlich verzögern. Das teilt der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung mit.



Diese Arbeiten sind unter anderem das Erstellen und Versenden von Quarantäne- sowie Arbeitgeber-Bescheinigungen. Die Kreisverwaltung bittet an dieser Stelle die Arbeitgeber darum, keinen Druck auf ihr Personal auszuüben und stattdessen auch zertifizierte Schnelltestergebnisse zu akzeptieren. Das Gesundheitsamt wird allen infizierten Personen schnellstmöglich die entsprechenden Bescheinigungen aufstellen. Aus diesem Grund ist das Gesundheitsamt weiterhin nur in absoluten Ausnahmefällen telefonisch erreichbar. Das Abarbeiten der nachgelagerten Aufgaben besitzt derzeit oberste Priorität.

Absonderung ist Bürgerpflicht


Denn grundsätzlich besteht nach der Niedersächsischen Absonderungs-Verordnung für jede Person die Bürgerpflicht, sich mit einem positiven Schnelltest umgehend zu Hause abzusondern und sich einen überprüfenden PCR-Test (Testzentrum oder Hausarzt) zu organisieren. Die Kreisverwaltung appelliert an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger dieser Vorgabe des Landes Niedersachsen nachzukommen. Ausgenommen von der Quarantäne sind asymptomatische Kontaktpersonen, die geboostert sind oder deren vollständiger Impfschutz oder Genesenenstatus nicht älter als drei Monate ist. Für alle – auch geboosterte Personen – die symptomatisch werden, besteht eine sofortige Quarantänepflicht. Informationen über die weitere Vorgehensweise stellt das Gesundheitsamt auf der Homepage der Kreisverwaltung unter: www.gifhorn.de bereit.


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