Gifhorn. Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) Gifhorn fordert angesichts der umfangreichen Ausweitung von Home-Office und Telearbeit in der Corona-Krise, die Erfahrungen damit in eine moderne Gesetzgebung einzubringen. Insbesondere sei zukünftig eine klare Regelung erforderlich, wann von mobiler Arbeit, wann von Telearbeit und gegebenenfalls von weiteren Stufen dazwischen auszugehen sei. Denn im Gegensatz zur mobilen Arbeit liegt die Verantwortung für die Zurverfügungstellung der geeigneten Arbeitsmittel bei der Telearbeit auf Arbeitgeberseite. Dies teilt die CDA in einer Pressemitteilung mit.
Horst Ganz, Kreisvorsitzender der CDA Gifhorn, erklärt: „Die massive Ausweitung der Home-Office-Aktivitäten in der Corona-Krise und die damit verbundene vorübergehende Außerkraftsetzung der Arbeitstättenverordnung war richtig und wichtig. Für die Zeit danach müssen allerdings jetzt die Weichen richtig gestellt werden.“ Sozialpolitiker Ganz schlussfolgert daher: „Sinnvoll ist ein gesetzlicher Schwellenwert, der ggf. durch tarifvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen ersetzt bzw. ergänzt werden kann.“
Darüber hinaus seien auch Ausgleichszahlungen an die Beschäftigten für den Einsatz des eigenen Büros, des eigenen Stroms und so weiter sowie die steuerliche Absetzbarkeit zum Beispiel einer Arbeitsecke statt eines Arbeitszimmer wünschenswert. Hierzu sei es erforderlich, dass der Tarifvertrag und die betriebliche Mitbestimmung als sehr bewährte Instrumente der Sozialpartnerschaft aufgrund der existenziellen Corona-Erfahrungen eine neue Renaissance erleben, sodass sich die Flucht aus der Tarifbindung umkehre. Horst Ganz daher abschließend: „Die Erfahrungen der Corona-Krise müssen genutzt werden, um eine moderne Rechtsgrundlage für mobile Arbeit, Telearbeit und ihre unterschiedlichen Zwischenformen zu schaffen. Die CDA Gifhorn hat bereits zahlreiche Vorschläge unterbreitet und wird den weiteren Prozess konstruktiv begleiten.“
Home-Office Gesetzgebung: CDA fordert klare Regelung
Insbesondere sei zukünftig eine klare Regelung erforderlich, wann von mobiler Arbeit, wann von Telearbeit und gegebenenfalls von weiteren Stufen dazwischen auszugehen sei.
Symbolbild. | Foto: pixabay