Illegal gefällte Bäume: Hohe Bußgelder drohen

Im vergangenen Jahr sei es vermehrt zu illegalen Baumfällungen gekommen, sagt die Stadt Gifhorn. Daher mache man noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam, dass hohe Bußgelder drohen können.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Gifhorn. Bäume im Stadtgebiet sind ein kostbarer Schatz: Sie geben Sauerstoff ab, speichern Kohlendioxid, sind Schattenspender und Lebensraum für Vögel und Insekten. Zu ihrem Schutz hat Gifhorn seit 1993 eine Baumschutzsatzung (BSS), 2020 wurde sie überarbeitet, der Bußgeldkatalog wurde erhöht. Wer Bäume fällen möchte, die durch die BSS geschützt sind, muss dies beantragen. Wer ohne Antrag und Befreiung zur Kettensäge greift, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen - pro gefälltem Baum bis zu 5.000 Euro.


Bislang seien illegal gefällte Bäume kein großes Problem gewesen, heißt es aus der Stadtverwaltung. Jährlich habe es im Schnitt nur ein bis zwei Fälle gegeben, bei denen wegen des Verstoßes gegen die BSS ermittelt und ein Bußgeld verhängt wurde. Doch seit August 2021 würden sich die Verstöße häufen. Zehn Ordnungswidrigkeitsverfahren seien anhängig, weil Fällungen ohne Antrag stattfanden. Dabei stechen besonders brisante Vorfälle ins Auge: so wurden beispielsweise bis zu 18 Bäume auf einmal rechtswidrig gefällt. Bußgeldbescheide in mittlerer fünfstelliger Höhe wurden bereits verschickt. Die Gründe für die Baumfällungen reichen von Unwissenheit bis Vorsatz.

„Jeder Verstoß ist schwerwiegend“, sagt die Baumschutzbeauftragte Daniela Krause. „Die Baumschutzsatzung greift ab einem Stammdurchmesser von 25 Zentimeter. Eine Kiefer von dieser Größe ist mindestens 40 Jahre alt, eine Eiche mindestens 60 Jahre“, erklärt Daniela Krause und verweist auf den großen Schaden für Umwelt und Natur, der durch das Fällen der Bäume entsteht. „Die Bäume prägen nicht nur das Orts- und Landschaftsbild, sondern sie verbessern ganz wesentlich das Kleinklima in der Stadt und sind Lebensstätten für die Tier- und Pflanzenwelt und ein ebenso wichtiger Lebensraum für unsere Fledermäuse.“

Stadt muss informiert werden


Angesichts der gehäuften Fälle von unrechtmäßigen Baumfällungen möchte die Stadt die Bürgerinnen und Bürger noch einmal für die Existenz der Baumschutzsatzung sensibilisieren. „Jeder Baum muss vor einer Fällung beantragt werden“, erklärt Krause. „Wenn zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr sofort unaufschiebbare Maßnahmen durchgeführt werden müssen, muss dies spätestens am darauffolgenden Werktag der Stadt Gifhorn angezeigt werden.“

Neben der Baumschutzsatzung sind darüber hinaus noch die jeweiligen Bebauungspläne zu beachten. Diese stehen auf der städtischen Webseite digital zur Verfügung und können im Rathaus im Fachbereich Stadtplanung eingesehen werden. In den geltenden Bebauungsplänen können nämlich weitere textliche Festsetzungen bestehen, die bindend sind. Wie zum Beispiel im Bereich Pulschmoor. Durch den rechtskräftigen Bebauungsplan sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 30 Zentimeter , gemessen in 1 Meter Höhe, geschützt und müssen bei Abgang ersetzt werden.