Gifhorn. In der Nacht des 19. April wurde das Schießheim durch einen Brand stark beschädigt. Seitdem sind die beiden Schützenkorps heimatlos. Außer den Sicherungsmaßnahmen konnte bislang nichts weiter unternommen werden. Der Stadt waren die Hände gebunden, denn das Schadensgutachten des Versicherers ließ auf sich warten. Inzwischen liegt der Stadt das vollständige Schadensgutachten vor. Wie es weitergehen soll, berichtet die Stadt Gifhorn in einer Pressemitteilung.
Zurzeit tauschen sich die Schützenkorps und die Verwaltung darüber aus, wer welche Arbeiten durchführen kann, um eine schnellstmögliche provisorische Inbetriebnahme des Luftgewehr- und Sportpistolen-Schießstandes zu ermöglichen. Auch der Biathlonstand kann weiter beziehungsweise wieder genutzt werden. In Abstimmung mit der Verwaltung werden sich die Schützenkorps auch mit Eigenleistung einbringen. Eine entsprechende Freigabe der Versicherung liegt genauso vor wie die erforderliche Baugenehmigung.
Das sagt das Gutachten
Im Gutachten wird der Zeitwert der Immobilie mit rund 1,381 Millionen Euro netto beziffert. Dieser Betrag ist bereits von der Versicherung gezahlt worden. Die Stadt hat jedoch eine Neuwertversicherung abgeschlossen, so dass sie beim Wiederaufbau des Gebäudes in gleicher Art und Zweckbestimmung die Differenz zwischen Zeitwert und den gutachterlich ermittelten Reparaturkosten ausbezahlt bekäme. Genau das hat die Stadt in Zusammenarbeit mit den Schützenkorps nun vor. Der im Gutachten ermittelte Wert für den Wiederaufbau beträgt knapp 1,68 Millionen Euro netto.
Die im Haushalt 2026 dargestellte Summe für die Schadensabwicklung (Erstattung von der Versicherung und Ausgabekosten für den Aufbau) ist im Rahmen der Veränderungsliste auf Grundlage des vorliegenden Gutachtens bereits angepasst worden und wird im Ausschuss für Hochbau, Tiefbau und Liegenschaften am heutigen Mittwoch vorberaten.
So geht es weiter
Der Schießstand soll kurzfristig für den Interimsbetrieb hergerichtet werden. Noch in den Wintermonaten sollen die Planungsleistungen für den Wiederaufbau europaweit ausgeschrieben werden.

