Inzidenz bei 55: Diese Regeln gelten jetzt im Landkreis Gifhorn

Die Regelungen sind vor dem Hintergrund der am gestrigen Mittwoch getroffenen Entscheidung zum erneuten Lockdown zu verstehen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Gifhorn. Am heutigen Donnerstag berichtet der Landkreis Gifhorn auf seiner Facebook-Seite, dass die 7-Tage-Inzidenz auf einen Wert von 55 gestiegen sei. Damit gelten für den Landkreis Gifhorn nun auch die vom Land Niedersachsen verschärften Corona-Maßnahmen. Die neuen Maßnahmen beschränken Feierlichkeiten im privaten Rahmen, Veranstaltungen, die Gastronomie und bedeuten eine strengere Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). Die Regelung gilt vorerst bis 15. November. Ergänzend hat der Landkreis Gifhorn am Montag, 26. Oktober, eine Allgemeinverfügung erlassen, wie er in einer Pressemitteilung berichtet.


Private Feierlichkeiten



Ab sofort werde die maximale Teilnehmerzahl bei privaten Feiern noch einmal auf zehn Personen reduziert. Gleichzeitig dürfen diese zehn Personen nur aus zwei Haushalten stammen oder zu den engsten Angehörigen zählen.
Wird für Feierlichkeiten eine Räumlichkeit angemietet oder finden diese in gastronomischen Betrieben statt, ist das Feiern nur noch mit maximal zehn Personen möglich. Ebenfalls dürfen diese zehn Personen nur aus zwei Haushalten stammen oder zu den engsten Angehörigen zählen.

Strenge Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht


Ausgeweitet wurde auch die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) unter freiem Himmel zu tragen. Gemeint sind hiermit vor allem die öffentlich zugänglichen Bereiche, wo viele Menschen zusammentreffen oder nicht nur vorübergehend verweilen.
Ab sofort gilt in diesen Bereichen die Pflicht, eine MNB zu tragen. Zu definieren sind diese Bereiche vom jeweils zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Im Landkreis Gifhorn gilt diese Regelung laut erlassener Allgemeinverfügung vom 26. Oktober für die gesamte Fußgängerzone der Stadt Gifhorn (Marktplatz bis Schillerplatz) und auf Parkplätzen des Einzelhandels.

Außerdem gilt die dringende Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch bei Messen, Kongressen, gewerblichen Ausstellungen, Spezialmärkten, Jahrmärkten, Wochenmärkten und ähnlichen Veranstaltungen.

Gastronomie


Die verhängte Sperrstunde für Gastronomen wird um das ganztägige Verbot eines Außer-Haus-Verkaufs von Alkohol ergänzt. Diese Regelung gilt bis Sonntag. Ab Montag, 2. November gilt der Lockdown "light" für die gesamte Gastronomie.

Veranstaltungen


Bei Veranstaltungen bis einschließlich Sonntag sind höchstens 100 Zuschauer oder Gäste erlaubt. In beiden Fällen sind Ausnahmen auf Basis von vorher geprüften und abgenommenen Hygienekonzepten möglich. Ab dem kommenden Montag tritt auch hier die Lockdown-Regelung ein.


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