Gifhorn. Niedersachsens Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Dr. Bernd Althusmann, hat in der vergangenen Woche in Hannover das Jahresbauprogramm 2018 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden bekannt gegeben. Dabei profitiert in diesem Jahr auch der Landkreis Gifhorn und die Gemeinde Schwülper.
Vorgesehen sind 2018 insgesamt 146 neue kommunale Straßenbauvorhaben in ganz Niedersachsen mit Zuschüssen in Höhe von über 26 Millionen Euro. Die 146 Projekte haben dabei ein Fördervolumen von über 76 Millionen Euro und verteilen sich über mehrere Jahre. Die Gesamtkosten liegen bei rund 160 Millionen Euro. Bereits laufende Vorhaben werden in diesem Jahr mit rund 49 Millionen Euro bezuschusst. Damit werden in diesem Jahr kommunale Vorhaben mit einem Gesamtbetrag von etwa 75 Millionen Euro gefördert. Es handelt sich dabei ausschließlich um kommunale Projekte.
Niedersachsens Verkehrsminister Bernd Althusmann erklärt: „Das Jahresbauprogramm ist ein wichtiges Instrument, um die kommunale Infrastruktur zu ertüchtigen. Mit den Fördergeldern versetzen wir die Kommunen in die Lage, ihre Verkehrsinfrastruktur auszubauen und zu verbessern. Das betrifft sowohl den Neubau als auch den verkehrsgerechten Ausbau von verkehrswichtigen Straßen, Radwegen, Ortsdurchfahrten und Brücken."
Gifhorn erhält Zuschuss
Zuden begünstigten Kommunen zählt auch der Landkreis Gifhorn und die Gemeinde Schwülper. Für den Ausbau der K 43, der K 13 und des dazugehörigen Radwegs, erhält der Landkreis in diesem Jahr insgesamt 475.000 Euro, bis einschließlich 2020 sogar rund 1,3 Millionen Euro. Die Gesamtkosten der drei Baumaßnahmen belaufen sich auf 2.412.000 Euro. Für den Ausbau der Rotdornallee bekommt die Gemeinde Schwülper darüber hinaus einen diesjährigen Zuschuss von 60.000 Euro, bis einschließlich 2019 insgesamt 130.000 Euro. Kostenpunkt hier: 258.000 Euro.
Hintergrund
Die Zuschüsse des Landes an die Kommunen stammen aus Mitteln des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG). Sie bewirken Investitionen, die wesentlich höher sind als die Fördersumme insgesamt. Wann genau die einzelnen Projekte begonnen werden, liegt in der Hand der kommunalen Antragsteller. In der Regel sind die vier "NGVFG"-Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Wolfenbüttel als Bewilligungsbehörden hierrüber gut informiert. Die Jahresanteile der vorgesehenen Zuwendungen für 2019 sind vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsgesetzgebers. Auch können sich Teilsummen erfahrungsgemäß noch im Laufe der Programmabwicklung aus verschiedenen Gründen verändern. Die teilweise sehr geringen und über mehrere Jahre gestreckten Teilsummen resultieren aus der begrenzten Fördermittel-Gesamtsumme und dem gleichzeitigen Bemühen, möglichst viele baureife Projekte gleichzeitig zu beginnen.
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