Kampf gegen Schwarzarbeit: Landkreis stellt sich neu auf

Ab sofort gibt es gemeinsame Prüfungen mit dem Zoll, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und dem staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Symbolbild.
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Landkreis. Landrat Dr. Andreas Ebel legt großen Wert darauf, Schwarzarbeit im Landkreis Gifhorn weiter zu verringern. Dafür hat die Kreisverwaltung neue Maßnahmen ergriffen. Das berichtet der Landkreis in einer Pressemitteilung.


„Beim Landkreis Gifhorn wurde das Sachgebiet Schwarzarbeit neu strukturiert. Wir haben die Arbeit vor kurzem auf zwei Mitarbeiter aufgeteilt. Somit sind wir nun breiter als in den vergangenen Jahren aufgestellt“, berichtet Ebel. Das Team Schwarzarbeitsbekämpfung wird ab sofort gemeinsame Prüfungen mit dem Zoll, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und dem staatlichen Gewerbeaufsichtsamt durchführen. Darüber hinaus werden Prüfungen gemeinsam mit der Abteilung Veterinärwesen und dem Jobcenter organisiert.

Kreishandwerkerschaft begrüßt das Gifhorner Modell


Im Vordergrund der Schwarzarbeitsbekämpfung steht keineswegs nur die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten oder die Aufdeckung von Straftaten. Priorität hat vor allem die Zurückführung des Gewerbetreibenden in die Legalität. Dr. Andreas Bierich, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Gifhorn-Peine, begrüßt das Gifhorner Modell, mit dem im gesamten Landkreis die Schwarzarbeit bekämpft wird. Er lobt, dass die Bekämpfung der Schwarzarbeit aufgrund der sehr guten Zusammenarbeit in den letzten Jahren gut funktioniert hat. Damit das so bleibt, gab es bereits weitere Gespräche zwischen dem Landkreis Gifhorn und der Kreishandwerkerschaft Gifhorn-Peine, um künftige gemeinsame Maßnahmen zu planen.

Der Landkreis Gifhorn ist kommunale Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörde und wird immer tätig, wenn gegen die Gewerbeordnung verstoßen wird. Dieses ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Betrieb ein stehendes Gewerbe nicht angemeldet hat oder nicht im Besitz einer Reisegewerbekarte ist. Außerdem achtet der Landkreis Gifhorn darauf, dass nicht gegen die Handwerksordnung verstoßen wird. Ein solcher Verstoß liegt immer dann vor, wenn ein zulassungspflichtiges Handwerk ausgeübt wird, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein.

Weitere Informationen zum Thema Bekämpfung der Schwarzarbeit sind auf der Homepage des Landkreises Gifhorn www.gifhorn.de unter dem Stichwort „Schwarzarbeit“ zu finden.


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