Gifhorn. Am Mittwoch will der Niedersächsische Landtag endgültig darüber entscheiden, ob die Kita-Gebühren für die Eltern in Niedersachsens Kommunen wegfallen. Der Landkreis Helmstedt teilt auf Nachfrage von regionalHeute.de mit, dass man davon ausgehe, dass in einzelnen Kommunen im Landkreis nicht alle Vorkehrungen getroffen sein werden.
In vielen Kommunen der Region befassen sich die Räte derzeit mit den Satzungsänderungen, die die Entgeltordnung für Kindertagesstätten regeln. So möchte man sich auf den möglichen Wegfall der Kita-Gebühren in Niedersachsen vorbereiten. Sollte der Niedersächsische Landtag am kommenden Mittwoch das Gesetz verabschieden, soll die Änderung bereits zum 1. August 2018 in Kraft treten.
In anderen Kommunen der Region sehen die Verwaltungen Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Die Stadt Wolfsburg beispielsweise hat bereits angekündigt, dass sich durch die Umstellung der EDV zur Neuberechnung der Sätze die Befreiung verzögern könnte. Hier werden die Eltern vorerst weiter zahlen müssen. Und auch der Landkreis Gifhorn kündigt auf Nachfrage von regionalHeute.de an, dass möglicherweise einige Kommunen nicht rechtzeitig die dafür erforderliche Satzungsänderung beschließen können.
Kommunen treffen Vorkehrungen
"Im Gegensatz zur Stadt Wolfsburg sind im Landkreis Gifhorn die Gemeinden, Samtgemeinden und Städte für die Durchführung der Aufgabe zuständig. Aus diesen Gebietskörperschaften ist ein ähnliches Signal wie aus Wolfsburg zur befristeten Fortsetzung der Beitragszahlung bisher nicht an den Landkreis Gifhorn gesendet worden.
Allerdings müssen sich die Gebietseinheiten nach der Verkündung des Gesetzes zunächst noch mit den dann geltenden finanziellen Rahmenbedingungen auseinander setzen. Die Grundzüge sind zwar zwischen dem Land und den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbart worden, allerdings erhält diese Übereinkunft nicht alle finanziellen Einzelheiten. Deshalb gehen wir davon aus, dass trotz größter Bemühungen der Kommunen im Landkreis Gifhorn nicht alle Vorkehrungen, beispielsweise die Anpassungen der Beitragssatzungen, bis zum 1. August getroffen sein werden", teilt die Pressestelle der Landkreisverwaltung mit.
Zu berücksichtigen sei hierbei, dass in der Regel die Satzungen durch die Räte der Gemeinden beschlossen werden. Diese Gremien tagen in einem bestimmtem Rhythmus, der in den Kommunen individuell festgelegt ist. Regulär würde jedoch keines dieser Gremien während der Sommerferien tagen.
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